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1 Ergebnisse für "7418101000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

741810100080nicht elektrische Koch- und Heizgeräte von der im Haushalt verwendeten Art und Teile davon6%
DE18784/14-17411101000

Kupferrohr (Glattrohr) Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein nahtloses Rohr mit über die gesamte Länge gleichbleibendem kreisförmigem Querschnitt (7,0 mm) und gleichmäßiger Wanddicke (0,25 mm), in verschiedenen Längen, mit einem Kupfergehalt von mind. 99,9 %. Die Ware ist nach verschiedenen, noch durchzuführenden Bearbeitungsvorgängen wie passgenaues Ablängen, Aufweiten, Biegen, zum Einbau als Kühlmittelrohr in Wärmetauscher bestimmt. Die Ware ist als ein gerades Rohr aus raffiniertem Kupfer in die Unterposition 7411 1010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Eine Einreihung als unfertiges Teil eines Wärmetauschers der Position 8419 HS im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 2 a) scheidet aus, da es sich bei der Ware um ein Halberzeugnis handelt, das noch nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines fertigen Kühlmittelrohres aufweist.

DE407/11-17411101000

Kupferhülse Bei der als Crimphülse bezeichneten Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis mit - laut Angaben - über die gesamte Länge (12,0 mm) gleichbleibendem kreisförmigen Querschnitt (3,2 mm) und gleichmäßiger Wanddicke (0,2 mm) aus raffiniertem Kupfer. Die Angabe zur chemischen Zusammensetzung wird als zutreffend angesehen. Zolltariflich handelt es sich um ein gerades Rohr aus raffiniertem Kupfer.

DEBTI1371/26-17018901000

Ziergegenstand, Fotos siehe Anlage, - ähnlich einem Mobile gestaltet, - mit einer Aufhängevorrichtung aus einer ca. 113 cm langen Nylonschnur (Monofil), - mit unterschiedlichen, aufgefädelten bzw. festgeknoteten Zierelementen: - - eine facettenartig gearbeitete Nachahmung eines Schmucksteins aus Glas (Glaskurzware);      dient als "Sonnenfänger", - - vier Kugeln aus Holz in unterschiedlichen Farben, - - eine Kugel aus Spinnstoff (laut Antrag aus Wollfilz), - die Glaskurzware bestimmt insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild    (Zierwirkung) und die Art des Stoffes durch die Licht reflektierende Wirkung den wesentlichen   Charakter der Ware, - aufgebracht auf einer bunt bedruckten Verkaufsunterlage aus Pappe. "Ware (Erzeugnis) aus Glaskurzwaren"

DEBTI548/26-17318110000

Es handelt sich um nach DIN 571 gefertigte Schrauben aus Stahl mit einem nicht geschlitzten Sechskantkopf und mit einem nahezu bis zum Kopf reichenden Holzschraubengewinde. Das Gewindeende ist zu einer Spitze ausgearbeitet. Der Schaftdurchmesser beträgt mehr als 5 mm. Gesamtlänge: etwa 80 mm; Gewindedurchmesser: etwa 8 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schwellenschrauben aus Stahl" zum TARIC-Code 7318 1100 00.

DEBTI38650/25-17217101000

Draht aus Stahl, geglüht Bei der Ware handelt es sich um ein gezogenes metallisches Erzeugnis (Draht), aufgewickelt auf einer Holzspule. Der Durchmesser beträgt ca. 0,7 mm. Die Länge beträgt 33 m. Das Erzeugnis besteht aus nicht legiertem Stahl (Q195) mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT. Der Draht ist geglüht. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Draht dient zur Verwendung als Basteldraht. Die Ware wird nach ihrer Beschaffenheit als Draht aus nicht legiertem Stahl, nicht überzogen, mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT und einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm, in den TARIC-Code 7217 1010 00 eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI