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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI18387/26-174198010

Bei den sog. EMV-Kabelabschirmungselment(-en) handelt es sich um Geflechtschläuche (Länge 1 m und Durchmesser ca. 4 mm) aus vernickelten Kupferdrähten, welche mit Glasfasern verflochten sind. Sie dienen der elektromagnetischen Abschirmung von durch den Benutzer einzulegenden Kabeln (nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Abschirmung erfolgt durch die vernickelten Kupferdrähte, die Glasfasern dienen rein der mechanischen Integrität. - Angaben lt. Antragsteller - Die vernickelten Kupferdrähte haben einzelne einen Durchmesser von ca. 0,1 mm. Im Hinblick auf die technische Funktionalität „elektromagnetische Abschirmung“ sind diese charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse sind als „andere Waren aus Kupfer; hier Geflechte aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger“ in die Unterposition 7419 8010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI42595/24-17419801000

Bei den Erzeugnissen handelt es sich um gewebte, runde Zuschnitte (Durchmesser: etwa 9, 19 und 25 mm) aus Drähten mit einer Querschnittsabmessung von weniger als 1 mm aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing). Die sog. Siebe werden in Pfeifen verwendet und dienen als Auffangschutz für Tabak, welcher durch Inhalieren die Brennkammer verlassen und so die Pfeife verunreinigen oder verstopfen könnte. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den vorgenannten TARIC-Codes genannte) Waren aus Kupfer, Gewebe aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger" zum TARIC-Code 7419 8010 00.

DEBTI22372/23-174198010

Sogenanntes Presspolstererzeugnis, - das zur Herstellung von Laminaten oder Kompaktplatten in Mehretagenpressen eingesetzt wird - bestehend aus aus einer Verkreuzung von Kett- und Schussfäden (Gewebe) Die Kettfäden (Längsrichtung) bestehen aus mit Aramidfäden verdrillten Messingdrähten. Die Schussfäden (Querverlauf) bestehen aus mit Aramidfäden verdrillten Kupfer- und Messingdrähten. Ein Polster dieses Typs ist in verschiedenen Gewichtsklassen erhältlich. Das Quadratdezimetergewicht liegt dabei zwischen ca. 19 g und 34 g. Die Dicke liegt zwischen ca. 1,9 mm und 3,4 mm. Basierend auf einem Quadratdezimetergewicht von 19 g, liegt der Gesamtmetallanteil bei ca. 58 % (Messing ca. 34%, Kupfer ca. 24%). Je höher das Gewicht eines Polsters, desto höher ist auch der Gesamtmetallanteil. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage Bei der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware ist das unedle Metall in Bezug auf die Verwendung und im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend. Derartige Erzeugnisse sind als "Gewebe aus Kupferdraht, mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger" der Unterposition 7419 8010 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zuzuweisen.

DEBTI21136/23-174198010

Es handelt sich um endlose Gewebe mit Kette aus miteinander verdrehten Drähten aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing) und Schuss aus sich abwechselnden Stahldrähten und Drähten aus Kupfer, die jeweils mit Kunststoff überzogen sind. Die maximal 2900 mm breiten Erzeugnisse werden als Presspolster in verschiedenen Pressen verwendet. Die Drähte aus Messing und aus mit Kunststoff überzogenem Kupfer (Durchmesser: etwa 1 mm bzw. 2 mm) herrschen gewichtsmäßig gegenüber den mit Kunststoff überzogenen Stahldrähten vor. - lAntragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger" zur Unterposition 7419 8010 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47532/21-174198010

Bei den sog. EMV-Kabelabschirmungselment(-en) handelt es sich um Geflechtschläuche (Länge 2 m) aus vernickelten Kupferdrähten, welche mit Glasfasern verflochten sind. Sie dienen der elektromagnetischen Abschirmung von durch den Benutzer einzulegenden Kabeln (nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Abschirmung erfolgt durch die vernickelten Kupferdrähte, die Glasfasern dienen rein der mechanischen Integrität. - Angaben lt. Antragsteller - Die vernickelten Kupferdrähte haben einzelne einen Durchmesser von ca. 0,1 mm. Im Hinblick auf die technische Funktionalität „elektromagnetische Abschirmung“ sind diese charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse sind als „andere Waren aus Kupfer; hier Geflechte aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger“ in die Unterposition 7419 8010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI