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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE3727/10-17419910090

Es handelt sich um geschmiedete Ringe aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig verherrschendem Kupfergehalt. Die Erzeugnisse werden nach weiterer Bearbeitung als Dichtringe für Maschinen eingesetzt, die einen Überdruck erzeugen, mit dem Bakterien bei Lebensmitteln abgetötet werden. Beispielhafte Abmessungen (Außendurchmesser x Innendurchmesser x Höhe): etwa 315 mm x 205 mm x 56 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Kupfer, geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet" zur Codenummer 7419 9100 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DEBTI6957/22-27019190010

Garne aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus endlosen, parallel liegenden Filamenten aus Glas, - ohne absichtliche Verdrehung (laut Antrag), - nicht gezwirnt, damit kein Garn der Unterposition 7019 1300, - laut Datenblatt: - - aus Filamenten mit einem Querschnitt von 13 µm (Toleranz von +/- 1,05 µm), - - mit einem Titer von 300 tex (Toleranz von 5 %), - - mit einer Silanschlichte versehen, - Meterware auf Rollen, - keine Glasseidenstränge (Rovings) der Unterposition 7019 1200, da mit einem Gewicht von 300 tex   und mit einem Filamentdurchmesser von höchstens 14 Mikrometer. "Ware aus Glasfasern, Garne, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 1300 genannte,  aus Filamenten"

DEBTI24522/21-17419100090

Es handelt sich um etwa 15 cm lange Kugelketten ohne Verschluss aus einer versilberten Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing), die in großer Stückzahl auf einer ca. 15 cm x 20 cm großen Trägerfolie aufgebracht sind. Die Ketten sind parallel auf der selbstklebenden Folie angeordnet und lassen sich einzeln ablösen, wobei jeweils die auf der Folie aufgebrachte Klebeschicht an den Ketten haften bleibt. Die Kugelketten werden zu Zierzwecken auf Schuhen aufgenäht. - Angaben lt. Antragsteller - Aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale stellen sich die Kugelketten insgesamt nicht als "Fantasieschmuck" der Position 7117 dar. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren (Ketten und Teile davon) aus Kupfer" zum TARIC-Code 7419 1000 90. Abbildung siehe Anlage.

DEBTI6154/21-17419991000

Bei den Erzeugnissen handelt es sich um gewebte, runde Zuschnitte (Durchmesser: etwa 9, 19 und 25 mm) aus Drähten mit einer Querschnittsabmessung von weniger als 1 mm aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing). Die sog. Siebe werden in Pfeifen verwendet und dienen als Auffangschutz für Tabak, welcher durch Inhalieren die Brennkammer verlassen und so die Pfeife verunreinigen oder verstopfen könnte. - Material lt. Antragstellerangabe - Eine Einreihung in die Position 7314 kommt aufgrund der stofflichen Beschaffenheit nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7419 10 und 7419 91 genannte) Waren aus Kupfer, Gewebe aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger" zum TARIC-Code 7419 9910 00.

DEBTI50696/19-17419991000

Bei der Ware handelt es sich um ein metallisches Gewebe mit einer Klebeschicht (Laborbefund). Die Ware besteht den Angaben nach aus Kupfer und Nickel und wird in elektrischen Bauteilen zur Verbesserung des EMV-Verhaltens (elektrische Abschirmung) verwendet. Es handelt sich nicht um eine Ware des Kapitels 39. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere auf Grund der Bedeutung für die elektromagnetische Abschirmung durch das Kupfer bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den Codenummern 7419 1000 10 0 bis 7419 9100 90 0 genannte Waren aus Kupfer" zur Codenummer 7419 9910 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI