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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI41217/20-17419993000

Es handelt sich um aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt gefertigte, flache, nahezu U-förmige Erzeugnisse, die etwa mittig einen nach oben abgewinkelten, annähernd rechteckigen Blechabschnitt aufweisen. Die Waren kehren nach Belastung wieder in ihre ursprüngliche Lage zurück, ohne dass ihre Widerstandsfähigkeit darunter leidet. Sie werden als Kontaktfedern verwendet und dienen der Abschirmung, der Erdung sowie dem Herstellen einer elektrischen Verbindung durch Druck mittels Federkraft nach Montage auf einer Leiterplatte. Höhe: 8 mm; Länge: 3,4 mm; Breite: 2 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Kupfer, Federn" zum TARIC-Code 7419 9930 00. Gemäß Anm. 2 Abs. 1 b) ABS XV handelt es sich bei Federn und Federblättern aus unedlen Metallen um "Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit". Eine Einreihung in den Abschnitt XVI (Position 8536) ist infolgedessen gemäß Anm. 1 g) ABS XVI ausgeschlossen.

DEBTI8173/20-17419993000

Es handelt sich um aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Phosphorbronze oder Kupfer-Beryllium-Legierung) gefertigte, spezifisch geformte Blechabschnitte, die entsprechend ihrer Verwendung in unterschiedlichen Formen und Abmessungen (vgl. vertrauliche Handelbezeichnung) vorliegen. Die Waren kehren nach Belastung wieder in ihre ursprüngliche Lage zurück, ohne dass ihre Widerstandsfähigkeit darunter leidet. Sie werden als Kontaktfedern verwendet und dienen dem Herstellen einer elektrischen Verbindung durch Druck mittels Federkraft nach Montage auf einer Leiterplatte. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Kupfer, Federn" zum TARIC-Code 7419 9930 00.

DEBTI35993/19-17419993000

Es handelt sich um flache Federn (Spiralflachfedern) mit einem etwa kreisförmigen Querschnitt, bestehend aus einem spiralförmig gedrehten Band aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt. Die Erzeugnisse werden in mechanische Messuhren eingebaut. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Kupfer (Federn)" zum TARIC-Code 7419 9930 00.

DEBTI30029/18-17419993000

Es handelt sich um vollständig aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt gefertigte Erzeugnisse, die zu einem Ende hin eine flache, rechteckige Form aufweisen und mit einer kreisrunden Lochung versehen sind. Das andere Ende ist zu zwei spiegelbildlich angeordneten, gewinkelten Schenkeln (sog. Kontaktseiten) aus Blech ausgeformt. Die sog. Kontaktseiten kehren nach Belastung wieder in ihre ursprüngliche Form zurück und halten dadurch einen sog. Messerkontakt eines steckbaren Relais (nicht Gegenstand dieser vZTA) eingeklemmt und kontaktiert. Die flache Seite der Erzeugnisse wird auf einer Leiterplatte angebracht. - Antragstellerangaben - Länge: ca. 10,5 mm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Kupfer, Federn" zum TARIC-Code 7419 9930 00.

ATBTI2017/0005177419993000

Es handelt sich um spezifisch geformte annähernd rechteckige bzw. V-förmige vernickelte Erzeugnisse aus Phosphor-Bronze (Material C5191R - Antragstellerangabe), die als Batteriefedern Verwendung finden. (Abbildung siehe Anlage)

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI