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Halbschuhe (siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; Hauptsohle nicht aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit einem Schnürsenkelverschluss versehen, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Schutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend
Erbium-dotierter Faserverstärker (EDFA), - aus einer Verstärkerbaugruppe mit speziellen, mit Erbium dotierten Fasern, Pumplaserdio- de, Controller und Schnittstellenbaustein in einem Gehäuse (Abmessungen: 90 x 70 x 15 mm) mit zwei Anschlussbuchsen für Faserpigtails mit LC-Anschluss und einer 30-pin An- schlussleiste, - zur Verstärkung der optischen Signale bei der Datenübertragung über Lichtwellenleiter. "Apparat für die Kommunikation in einem drahtgebundenen Netzwerk, keine Basisstation, Gerät zum Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderer Daten - optoelektronischer Verstär- ker (EDFA)
Abfall aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Antragsunterlagen um Strangenden von Aluminiumdrähten. Die Waren werden durch Einschmelzen zur Wiedergewinnung von Aluminium verwendet. Die Ware ist als Abfälle und Schrott, aus Aluminium, Abfälle, andere (einschließlich der fehlerhaften oder der bei der Be- oder Verarbeitung unbrauchbar gewordenen Werkstücke), in die Unterposition 7602 0019 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Abfall aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um gepresste Abfalls-Späne aus Aluminium. Die Ware ist für den Transport zu Briketts gepresst und dient der Wiedergewinnung des Metalls durch Einschmelzen. Der Aluminiumgehalt beträgt 93 GHT oder mehr. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Abfälle und Schrott, aus Aluminium, Abfälle, Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und Feilspäne; Abfälle von bunten, beschichteten oder kaschierten Folien und dünnen Bändern, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger, in die Unterposition 7602 0011 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Schrott aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Antragsunterlagen um zerkleinertes Aluminium mit einer Korngröße von 10 mm bis 200 mm, das aus Aluminium-Neuschrotten und aluminiumhaltigen Post-Consumer-Gütern hergestellt wird. Im Herstellungsprozess werden alle Nicht-Aluminiumteile abgetrennt. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist gemäß ihrer stofflichen Beschaffenheit als Schrott aus Aluminium in die Unterposition 7602 0090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.