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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEF/7611/07-16913901090

Keramischer Ziergegenstand, sog. Engel aus Keramik (lt. ergänz. Angaben), siehe Foto, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material, - nach augenscheinlicher Untersuchung handelt es sich um gewöhnlichen Ton; rot-brauner Scherben, grober Bruch, inhomogene Bestandteile (Einschlüsse, Poren) mit bloßem Auge erkennbar, mit einem Stahlnagel ritzbar, an der Zunge haftend, - unglasierte Figur in Form eines mit angezogenen Beinen hockenden Engels, - mit großen, ausgebreiteten Flügeln, - mit einer Höhe von ca. 13 cm und einer Breite von bis zu ca. 10 cm, - am Boden mit fünf kleinen, aufgeklebten Noppen aus Schaumkunststoff versehen, - für die Innen- und Außendekoration, - kein Festartikel der Position 9505, da der eindeutige Bezug zum Weihnachtsfest fehlt (Engel ohne verkündende Funktion), - augenscheinlich nicht handgearbeitet.

DEM/7611/07-18543900090

Teil für AV-Signalaufbereitungskassetten - aus einer i.w. mit drei Steckplätzen für Modulatoren bestückten gedruckten Schaltung in einem modularen Einbaugehäuse mit drei Video- und sechs Audioeingängen, einem HF-Ausgang und einer 10-poligen Anschlussleiste, - ohne Modulatoren, - zum Einspeisen von externen Audio- und Videosignalen in den VHF/UHF-Bereich nach Vervollständigung mit den Modulatoren, - erkennbar ausschließlich für AV-Signalaufbereitungskassetten bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für ein elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, bestimmt - AV-Signalaufbereitungskassette ohne Modulatoren"

DEBTI49228/24-176169990

Sog. (Seil-) Endhülsen / Endkappen aus Aluminium. Bei der Ware handelt es sich um (Seil-) Endhülsen / Endkappen aus Aluminium (aus Werkstoff EN AW-Al99,5). Die Verwendung dieser (Seil-) Endhülsen /Endkappen erfolgt am Ende von Leiterseilen an Hochspannungsarmaturen sowie am Ende von Leiterseilabschnitten an Stromschlaufenverbindern. Derartige Endhülsen/ Endkappen dienen zum Schutz der Seilenden von Leiterseilen, um ein Verspleißen der Seilenden zu verhindern.  - Antragstellerangaben - Eine Einreihung der Ware in die Position 8536 kommt nicht in Betracht, weil sich der Wortlaut der Position nicht auf diese Ware anwenden lässt (kein elektrisches Gerät/ keine Funktion in einem Stromkreis). Eine Einreihung der Ware in die Position 8538 kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil kein Teil vorliegt, das erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt ist. Daher erfolgt die Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 76116 9990 91 genannte) Waren aus Aluminium" zur Unterposition 7616 9990 des Zolltarifs.

DEBTI23381/21-16216000000

Fingerhandschuhe, Art. 761120, Größe XXS, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer Pappkarte mit Aufhängevorrichtung in einem Polybeutel verpackt, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Handinnenseite und den Außenseiten der Fingerspitzen (mit Ausnahme des Daumens)    aus bedruckten, mit Bindemittel verfestigten Vliesstoffen, -- mit einem Handrücken und Fingerzwischenräumen aus dreilagigen Flächenerzeugnissen der    Position 5903 mit einer Außen- und Innenlage aus verschiedenen Gewirken und einer mittleren    Lage aus einer Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff), -- mit einem Daumenrücken aus Schlingengewirken; zusätzlich mit dem oben genannten dreilagigen    Flächenerzeugnis unterlegt, - am Handgelenk mit einer doppelt gearbeiteten, elastischen Stulpe, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Radhandschuhe sind die die Hand-   innenseite bildenden Vliesstoffe charakterbestimmend, im Hinblick auf den Umfang sind die ver-   schiedenen Gewirke vorherrschend, somit verleiht keines der beiden Flächenerzeugnisse der Ware   ihren wesentlichen Charakter; sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden   Positionen (6116 und 6216) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Handschuhe ohne Fingerspitzen aus Vliesstoffen"

DEBTI14886/21-16116930000

Handschuhe, sog. e.s. Hitze-Handschuhe heat-expert, Art. 7611455, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 58 % Aramid (synthetische Chemiefasern) und    42 % Baumwolle, - abgepasst gewirkt, - durchgehend gefüttert, - auf der Handinnen- und -außenseite musterbildend mit laut Antrag Silikon bedruckt, - mit einer gerippt gewirkten Stulpe, - am unteren Rand durch eine kontrastfarbene Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus  synthetischen Chemiefasern"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI