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1 Ergebnisse für "7616991099"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

761699109980andere6%
DEBTI14570/26-17616991099

Es handelt sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes, spezifisch geformtes Erzeugnis (sog. Schwenkkopf 2x16 - 10xM8 DG B01) aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt. Im Wesentlichen weist der gegossene Schwenkkopf die Form eines zu einem Ende verjüngenden Zylinders auf, der an dem anderen Ende zu zwei dreieckigen Ausformungen ausgearbeitet ist. Der Zylinder und die Ausformungen sind mit kreisrunden, unterschiedlich großen Bohrungen versehen. Das Erzeugnis wird als Verbindungselement zwischen dem an einer Decke befestigten oberen Tragarm und dem Stativarm eines medizinisches Deckenversorgungssystems (nicht Gegenstand der vZTA) verwendet. Das Deckenversorgungssystem dient als Trägersystem für z. B. Monitore oder medizinische Geräte, um diese im OP-Saal zu positionieren sowie der übersichtlichen Verlegung von Stromkabeln und Glasleitungen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9910 91 genannte) Waren aus Aluminium, gegossen" zum TARIC-Code 7616 9910 99.

DEBTI14402/26-17616991099

Es handelt sich um ein überwiegend aus gegossenem Aluminium gefertigtes, kraftstoffbetriebenes Luftheizgerät, im Wesentlichen bestehend aus einem Außengehäuse aus Kunststoff, einer Brennkammer aus Stahl mit integriertem Glühstift, einem Wärmetauscher aus Aluminium, einem Gebläsegehäuse aus Aluminium sowie Gebläsemotor mit Lüfterrädern. Das Luftheizgerät ist gemeinsam mit einer separat zu befestigenden Kraftstoffdosierpumpe mit erforderlichen Leitungen und Filtern, Komponenten für die Warmluftführung, einem passenden Abgassystem, einem Bedienteil, das per Kabel direkt mit dem Gerät verbunden wird, sowie einer Bedienungsanleitung in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Es wird zur Beheizung von Fahrzeuginnenräumen, Booten oder kleinen geschlossenen Räumen verwendet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Das Luftheizgerät bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Innerhalb der unedlen Metalle herrscht Aluminium gewichtsmäßig gegenüber Stahl vor. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9910 91 genannte) Waren aus Aluminium, gegossen" zum TARIC-Code 7616 9910 99.

DEBTI13603/26-17616991099

Es handelt sich um einen Sediment-Probenehmer, i. W. bestehend aus einem stromlinienförmigen Gehäuse mit einem Entlüftungsrohr aus Aluminiumguss, austauschbaren Einlasstüllen aus einer Kupfer-Zinn-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Bronze) mit unterschiedlichen Durchmessern, einer abschraubbaren sog. Haltestange aus Stahl und einem Probebehälter aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von etwa 0,5 Liter. Der Probenehmer wird mit der "Stange" in ein fließendes oder stehendes Gewässer gehalten und abgesenkt, wodurch sich der Probebehälter mit Wasser/Sedimenten füllt, und anschließend aus dem Gewässer genommen. Der Durchmesser der jeweils verwendeten Einlasstülle bestimmt hierbei den maximalen Durchmesser der gesammelten Sedimentteilchen. Der Probenehmer einschließlich Probebehälter ist mit drei Einlasstüllen und einem Ersatzprobebehälter in einer speziell hergerichteten Tasche für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - In Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 b) handelt es sich um ein den Waren aus unedlen Metallen gleichgestelltes Erzeugnis. Innerhalb der unedlen Metalle herrscht Aluminium gewichtsmäßig vor. Eine Einreihung in eine Position des Kapitels 90 kommt nicht in Betracht, da das Erzeugnis selber keine Analysen durchführt. Auch eine Einreihung in das Kapitel 84 ist ausgeschlossen, weil die Ware über keine mechanischen Komponenten verfügt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9910 91 genannte) Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9910 99.

DEBTI48660/25-17616991099

Es handelt sich um annähernd T-förmige Wandhalterungen aus gegossenem Aluminium (Aluminiumdruckguss), bestehend aus zwei etwa L-förmigen Teilen, die an einem Ende der beiden längeren Schenkel miteinander verbunden sind. Am anderen Ende sind die beiden längeren Schenkel jeweils mit einer Lochung versehen, in denen eine Schraube mit Mutter und Unterlegscheibe, jeweils aus Stahl, befestigt ist. Die kürzeren Schenkel sind jeweils mit einer länglichen Lochung versehen. Die pulverbeschichteten Erzeugnisse werden an Wänden befestigt und dienen als Halterung für Markisen. Sie sind in einem Pappkarton verpackt. Aluminium herrscht gewichtsmäßig gegenüber Stahl vor. Abmessungen (H x B x T): etwa 12,6 cm x 4,5 cm x 7,4 cm bzw. etwa 13,0 cm x 3,9 cm x  8,2 cm. -Antragstellerangaben- Eine Einreihung als Konstruktionsteile in die Position 7610 ist ausgeschlossen, da Gelenkarmmarkisen keine Konstruktionen im Sinne der Position 7610 sind (sie sind vom Wortlaut dieser Position nicht erfasst). Die Halterungen sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen.  Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9910 91 genannte) Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9910 99.

DEBTI42908/25-17616991099

Bei den sog. Abdeckungen handelt sich um im Druckgussverfahren hergestellte Formteile aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt, in Form von zwei miteinander verbundenen Korbbögen mit unterschiedlichen Durchmessern und spezifischen Aussparungen. Die Waren dienen als Abdeckungen von Fußschaltern (nicht Gegenstand dieser vZTA). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9100 00 genannte) Waren aus Aluminium, gegossen" zum TARIC-Code 7616 9910 99.

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