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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE8051/12-17616999090

Es handelt sich um im Wesentlichen aus Aluminium gefertigte, dreibeinige Ständer samt Federdämpfung und einer Mittelstange, die höhenverstellbar und zusammenklappbar sind. Sie sind mit Schrauben und Muttern aus Stahl sowie Fußkappen aus Kunststoff ausgestattet. Die Erzeugnisse sind zur Aufnahme verschiedener Studioleuchten oder -blitzen (nicht Gegenstand der vZTA) bestimmt und weisen eine einstellbare Höhe von 98 bis 256 cm auf. Die Waren sind in einer passgenauen Transporttasche verpackt. Aluminium herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen unedlen Metall vor. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DE7064/12-17616999090

Es handelt sich um Hohlerzeugnisse aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt, die mit einem Innensechsrund bzw. einem metrischen Innengewinde (M8) versehen sind und auf der Außenseite eine Rändelung aufweisen. Die an einem Ende zu drei sog. Kronen ausgearbeiteten Erzeugnisse werden unlösbar in Fahrradkomponenten (Bremsen) eingebaut. Gesamthöhe: 4 und 18 mm - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DE7065/12-17616999090

Es handelt sich um Erzeugnisse aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt in Form von Ringen mit einem Durchmesser von 46 mm und einer Breite von 2,5 mm bzw. 3,25 mm. Die sog. Spacher werden unlösbar in Fahrradkomponenten (Fahrradkurbeln) eingebaut. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminum" zur Codenummer 7616 9990 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DE7066/12-17616999090

Es handelt sich um zylinderförmige Hohlerzeugnisse aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt, die mit einem metrischen Außengewinde (M8), einem gerändelten Ende sowie an beiden Enden mit je zwei runden Ausnehmungen versehen sind. Die Erzeugnisse werden unlösbar in Fahrradkomponenten (Bremsen) eingebaut. Länge: 13,75 mm - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminum" zur Codenummer 7616 9990 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DE7067/12-17616999090

Es handelt sich um nahezu zylinderförmige Hohlerzeugnisse aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt, mit Außensechskant, gerändeltem "Kopf" und verjüngtem unteren Ende. Die Erzeugnisse werden unlösbar in Fahrradkomponenten (Bremsen) eingebaut. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminum" zur Codenummer 7616 9990 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI