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Bleibolzen Bei der als Bleibolzen bezeichneten Ware handelt es sich um ein massives zylinderförmiges Erzeugnis mit einem Durchmesser von ca. 72 mm und einer Länge von ca. 175 mm aus Blei mit einem Bleigehalt von 99,94 % (Pb 99,94Cu) und einem Wismutgehalt von 0,1% max. Die Ware wird durch Gießen in Kokillen hergestellt. Zum Entfernen des Lunkers werden die Enden abgeschnitten. Die Bolzen finden Verwendung als Rohlinge zum Strangpressen von Draht oder Profilen. Danach handelt es sich zolltariflich um eine Bleilegierung in Rohform.
Bleibolzen Bei der als Bleibolzen bezeichneten Ware handelt es sich um ein massives zylinderförmiges Erzeugnis mit einem Durchmesser von ca. 72 mm und einer Länge von ca. 175 mm aus einer Blei-Zinn-Legierung mit einem Bleigehalt von 98 % (Pb98Sn2). Die Ware wird durch Gießen in Kokillen hergestellt. Zum Entfernen des Lunkers werden die Enden abgeschnitten. Die Bolzen finden Verwendung als Rohlinge zum Strangpressen von Draht oder Profilen. Danach handelt es sich zolltariflich um eine Bleilegierung in Rohform.
Bleibolzen Bei der als Bleibolzen bezeichneten Ware handelt es sich um ein massives zylinderförmiges Erzeugnis mit einem Durchmesser von ca. 72 mm und einer Länge von ca. 175 mm aus Blei mit einem Bleigehalt von 99,94% (Pb 99,94). Eine Spezifikation wurde vorgelegt. Die Ware wird durch Gießen in Kokillen hergestellt. Zum Entfernen des Lunkers werden die Enden abgeschnitten. Die Bolzen finden Verwendung als Rohlinge zum Strangpressen von Draht oder Profilen. Diese verbindliche Zolltarifauskunft gilt für Bleibolzen der genannten Spezifikation, mit einem Wismutgehalt von mehr als 0,05% und/oder einem Nickelgehalt von mehr als 0,001%. Danach handelt es sich zolltariflich um anderes Blei in Rohform.
Bei den Erzeugnissen handelt es sich um gewebte, runde Zuschnitte (Durchmesser: etwa 9, 19 und 25 mm) aus Drähten mit einer Querschnittsabmessung von weniger als 1 mm aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing). Die sog. Siebe werden in Pfeifen verwendet und dienen als Auffangschutz für Tabak, welcher durch Inhalieren die Brennkammer verlassen und so die Pfeife verunreinigen oder verstopfen könnte. - Material lt. Antragstellerangabe - Eine Einreihung in die Position 7314 kommt aufgrund der stofflichen Beschaffenheit nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7419 10 und 7419 91 genannte) Waren aus Kupfer, Gewebe aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger" zum TARIC-Code 7419 9910 00.
Bei der Ware handelt es sich um ein metallisches Gewebe mit einer Klebeschicht (Laborbefund). Die Ware besteht den Angaben nach aus Kupfer und Nickel und wird in elektrischen Bauteilen zur Verbesserung des EMV-Verhaltens (elektrische Abschirmung) verwendet. Es handelt sich nicht um eine Ware des Kapitels 39. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere auf Grund der Bedeutung für die elektromagnetische Abschirmung durch das Kupfer bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den Codenummern 7419 1000 10 0 bis 7419 9100 90 0 genannte Waren aus Kupfer" zur Codenummer 7419 9910 00 0 des Zolltarifs.