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Trainingsschuhähnliche Schuhe, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend), Leder und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Verstärkungsteilen aus Kunststoff, - mit zwei Klettverschlüssen, - für Kinder, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet, - nicht nach Spezialtechniken hergestellt.
Gefasste piezoelektrische Kristalle, - aus Quartz mit kammförmig aufgebrachten Elektroden aus Aluminium, - auf einem Wafer, noch nicht zerschnitten, - zur Herstellung von SAW-Filtern. "Gefasste piezoelektrische Kristalle"
Sogenannte Bleigewichte: Es handelt sich um ein aus zwei Teilen bestehendes Erzeugnis aus Blei. Die Waren weisen eine Öffnung auf. Die Bleigewichte werden an einem sog. Brauseauszugsschlauch (nicht Gegenstand der vZTA) befestigt und dienen als Gegengewichte zum Zurückführen des Schlauches. Blei herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen unedlem Metall vor (Mechanik zum Verbinden der zwei Halbschalen aus Blei besteht einseitig aus unedlem Metall, anderes als Blei; an der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein Klickmechanismus aus Kunststoff). Die Ware ist äußerlich mit Kunststoff überzogen. Abmessungen: Höhe: ca. 50 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Blei, andere als im TARIC-Coder 7806 0010 00 genannte" zum TARIC-Code 7806 0080 00.
Es handelt sich um aus zwei Teilen bestehende, fassförmige Erzeugnisse aus Blei, die durch zwei parallel liegende Schrauben aus anderen unedlen Metallen zusammengehalten werden. Sie weisen eine über die gesamte Länge reichende, zentrierte Öffnung auf. Die gegossenen Bleigewichte werden an einem wasserführenden sog. Küchenauszugsschlauch (nicht Gegenstand der vZTA) befestigt und dienen als Gegengewichte zum Zurückführen des Schlauches. Blei herrscht gegenüber jedem anderen unedlem Metall gewichtsmäßig vor. Abmessungen: Höhe: 40 mm, maximale Breite: 35 mm Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Blei" zum TARIC-Code 7806 0080 00.
Sog. Bleigewichte, mit Ummantelung aus Kunststoff: Es handelt sich um aus zwei Teilen bestehende Erzeugnisse aus Blei. Die Waren weisen eine Öffnung auf. Die Bleigewichte werden an einem sog. Brauseauszugsschlauch (nicht Gegenstand der vZTA) befestigt und dienen als Gegengewichte zum Zurückführen des Schlauches. Blei herrscht gewichtsmäßig gegenüber vor. Abmessungen: Höhe: ca. 50 mm, maximale Breite: ca. 61 mm. - Antragstellerangaben - Technische Zeichnung Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Blei", zum TARIC-Code 7806 0080 00.