Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "7907"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEF/7907/07-16307909999

Andere konfektionierte Ware, sog. Halskette, Art. 186, siehe Foto - mit einer Länge von etwa 54 cm, - aus einer dreidrähtigen Kordel aus Spinnstoffen der Position 5808, mit einem Durchmesser von etwa 5,5 mm, - an den beiden Enden der Kordel ist als Verschlusssystem an einem Ende ein Karabinerhaken, am anderen Ende eine Verlängerungskette befestigt, Karabinerhaken und Verlängerungskette sind aus unedlem Metall gearbeitet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die Spinnstoffe bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Gesamteindruck den Charakter der Ware, - soll als Halskette getragen werden, - nicht handgearbeitet, - bei der verwendeten Kordel handelt es sich um eine Zierware der Position 5808 (kein Bindfaden der Position 5607), daher keine Einreihung in die Position 5609, - kein Fantasieschmuck der Position 7117, weil Spinnstoffwaren des Abschnitts XI vom Kapitel 71 ausgenommen sind, - aufgrund des Verwendungszwecks als Halsschmuck (Halskette) kein Bekleidungszubehör der Position 6217.

DEBTI25734/26-17907000090

Es handelt sich um einen Schlüsselanhänger, bestehend aus einem Schlüsselring aus Stahldraht, an dem - ein Karabinerhaken aus einer Zinklegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Zinkgehalt über eine Öse aus Stahldraht, - ein rechteckiger, an einem Ende zu einer Schlaufe ausgearbeiteten Anhänger aus Kunstleder mit einem eingeprägten Schriftzug, und - ein Anhänger in Form eines stilisierten Herzes aus Spinnstoff mit einem bestickten, lachenden Gesicht über eine Spinnstoffkordel angebracht sind. Das Erzeugnis ist an einer aufhängbaren, bedruckten Pappkarte befestigt. - Antragstellerangaben - Die unedlen Metalle bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter des aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Schlüsselanhängers. Innerhalb der unedlen Metalle herrscht Zink gegenüber Stahl gewichtsmäßig vor. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Zink" zur Codenummer 7907 0000 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI18634/26-17907000090

„Es handelt sich um Schlüsselanhänger, bestehend aus einer tropfenförmigen Halterung aus Zink-Druckguss, in die eine "Scheibe" aus Zink-Druckguss mittels einer Feder aus unedlem Metall eingehängt ist. An der Halterung ist ein Spaltring („Schlüsselring“) mittels einer Öse, je aus Eisen, befestigt. Die herausnehmbare Scheibe weist eine Ringform auf, die mittig mit einem Stern ausgestattet ist, und dient als Einkaufswagenchip. Abmessungen (Länge x Breite): etwa 7cm x 3 cm. Die Erzeugnisse sind mit einem Pappanhänger mit Aufschrift versehen. - Antragstellerangaben - Zink herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Codenummer 7907 0000 10 0 genannte) Waren aus Zink" zur Codenummer 7907 0000 90 0 des Zolltarifs."

DEBTI17070/26-17907000090

Es handelt sich um sog. Schlüsselanhänger bestehend aus einem Schlüsselring aus Eisen, einem rechteckigen, mit abgerundeten Kanten versehenen Karabinerhaken mit Drehwirbel aus einer Zinklegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Zinkgehalt (ZAMAK) sowie einem doppelt gelegten roten Spinnstoffband mit Schriftzug welches mit einer Schlaufe, aus PU-Leder und einem Eisenring an dem Karabiner angebracht ist. Die Erzeugnisse sind auf einen bedruckten Doppelaufhänger mit Ewo-Lochung aufgemacht. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Stoffen gefertigten Waren sind die unedlen Metalle insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend. Bei den unedlen Metallen herrscht Zink gegenüber Stahl gewichtsmäßig vor. Eine Einreihung in die Position 7326 kommt nicht in Betracht, da die Bestandteile aus Zink gewichtsmäßig vorherrschen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Zink, andere als im TARIC Code 7907 0000 10 genannte" zum TARIC-Code 7907 0000 90.

DEBTI16967/26-17907000090

Es handelt sich um sog. Schlüsselanhänger, bestehend aus einem Schlüsselring aus Stahldraht mit angebrachtem Karabinerhaken mit Drehwirbel aus einer Zinklegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Zinkgehalt (Zamak), sowie einem nahezu rechteckigen, Anhänger aus Leder mit der  Beschriftung eines Motorsportteams. Der Haken und Anhänger sind am Schlüsselring angebracht. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Stoffen gefertigten Waren sind die unedlen Metalle insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend. Innerhalb der unedlen Metalle herrscht Zink gegenüber Stahl gewichtsmäßig vor. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Zink, keine Gewichte" zum TARIC-Code 7907 0000 90.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI