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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI22642/26-181019990

Sogenannte Bolzen aus Wolfram-Kupfer-Legierungen: Bei den Waren handelt es sich um massive, zylindrische Bolzen aus gesintertem Wolfram- und Kupferpulver in verschiedenen Abmessungen. Gemäß den Angaben liegt das Mischverhältnis des Wolfram- und Kupferanteils bei 70/30, 75/25 oder 80/20. Wolfram ist demzufolge gewichtsmäßig vorherrschend. Die Waren sind durch Sintern hergestellt und oberflächenbearbeitet worden. Es handelt sich nicht um eine Rohform aus Wolfram. (Antragstellerangaben) Aufgrund ihrer Beschaffenheit sind die Waren als "andere als in den Unterpositionen 8101 1000 bis 8101 9910 genannte Waren aus Wolfram" in die Unterposition 8101 9990 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI1861/26-181019990

Bolzen aus Wolfram Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um massive zylindrische Erzeugnisse aus Wolfram mit einer Reinheit von 99,95 %. Die sog. Bolzen sind durch Sintern hergestellt und anschließend oberflächenbearbeitet worden. Sie liegen in unterschiedlichen Abmessungen vor, wobei jeweils ihre Länge die größte Querschnittsabmessung nicht übersteigt. Die Erzeugnisse sind aufgrund ihrer Bearbeitung weder Rohformen noch aufgrund ihrer Abmessungen Stangen/Stäbe. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 8101 1000 bis 8101 9910 genannte) Waren aus Wolfram" zur Unterposition 8101 9990 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI37655/24-18101999000

Es handelt sich um längliche, flache Erzeugnisse aus Wolfram, die so geformt sind, dass der mittlere Bereich geradlinig verläuft und ein Ende annähernd einen Doppelhaken (Ankerform) bildet. Zum anderen Ende hin verlaufen die Waren zunächst U-förmig und sind an der Spitze um  90 ° nach außen gebogen. Die beschichteten Erzeugnisse werden in einer sogenannten Kontaktleiste (nicht Gegenstand dieser vZTA) verbaut und dienen bei der Prüfung sogenannter ICs zur Herstellung des elektrischen Kontakts. Sie federn dabei leicht ein und kehren nach Belastung wieder in ihre ursprüngliche Lage zurück, ohne dass ihre Widerstandsfähigkeit darunter leidet. - Antragstellerangaben – Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Waren (Federn) aus Wolfram“ zum  TARIC-Code 8101 9990 00.

DEBTI18686/23-181019990

Sogenannte Bolzen aus Wolfram-Kupfer-Legierungen: Bei der Ware handelt es sich um massive, zylindrische Bolzen aus Wolfram- und Kupferpulver in verschiedenen Abmessungen. Gemäß den Angaben liegt das Mischverhältnis des Wolfram- und Kupferanteils bei 70/30, 75/25 oder 80/20. Wolfram ist demzufolge gewichtsmäßig überwiegend. Die Waren sind durch Sintern hergestellt und oberflächenbearbeitet worden. Es handelt sich nicht um eine Rohform aus Wolfram. Aufgrund ihrer Beschaffenheit ist die Ware als andere Ware aus Wolfram in die Unterposition 8101 9990 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI45213/22-181019990

Bolzen aus Wolfram; es handelt sich um massive zylindrische Erzeugnisse aus Wolfram mit einer Reinheit von 99,95 %. Die sog. Bolzen sind durch Sintern hergestellt und anschließend oberflächenbearbeitet worden. Sie liegen in unterschiedlichen Abmessungen vor, wobei jeweils ihre Länge die größte Querschnittsabmessung nicht übersteigt. -Antragstellerangaben- Die Erzeugnisse sind aufgrund ihrer Bearbeitung weder Rohformen noch aufgrund ihrer Abmessungen Stangen/Stäbe. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 8101 1000 bis 8101 9910 genannte) Waren aus Wolfram" zur Unterposition 8101 9990 der Kombinierten Nomenklatur.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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