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Projektor - aus drei Flüssigkristallvorrichtungen (0,7 Zoll LCD-Panels), Projektionslampe, Signal- elektronik, Stromversorgung und Objektiv in einem Gehäuse (Abmessungen: 460 x 130 x 300 mm) mit Bedienelementen und Anschlüssen für Computer-, Component Video-, HDMI- und RS232-Signale sowie separat beigepackte Infrarot-Fernbedienung, - zur mehrfarbigen Projektion von Bildern aus verschiedenen Signalquellen (z.B. DVD-Player, DVB-S-Empfänger, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen) - zusammen mit Beipack (Anschlusskabel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Projektor bestimmt den Charakter des Ganzen. "Projektor ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art, mittels Flachbildschirm (z. B. einer Flüssigkristallvorrichtung) von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen erzeugte digitale Informationen anzeigend - Projektor, in funktioneller Einheit mit Fernbedienung, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Litze aus Titan Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um eine Litze, die aus sieben fest miteinander verdrillten Einzeldrähten nach den Angaben aus Titan besteht. Die Ware ist 1,50 m lang. Sie hat eine Tragkraft von 3 - 15 kg und wird als Vorfachmaterial beim Angeln verwendet. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Titan und Waren daraus, andere, in die Codenummer 8108 9090 99 0 des Zolltarifs eingereiht.
Es handelt sich um aus Titan gefertigte Ketten mit ösenartig ineinandergehängten Gliedern. Die Ketten können unbeschichtet, lackiert oder PVD-beschichtet sein. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 8108 2000 bis 8108 9060 genannte) Waren aus Titan" zur Unterposition 8108 9090 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Pulver aus einer Titanlegierung Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um ein Mikrogranulat, welches aus einer Titanlegierung (Ti6Al4V) und einem organischen Binder besteht. Die Titanlegierung ist gewichtmäßig überwiegend. Das Mikrogranulat weist einen Siebdurchgang bei einer Maschenweite von 1 mm von 90 GHT oder mehr auf. Die Ware ist als Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, Titan in Rohform; Pulver, in die Unterposition 8108 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Es handelt sich um Schrauben aus Titan, mit einem kreiszylindrischen Kopf und mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde (M2) mit stumpfem Gewindeende. Länge bis zum Kopf: etwa 7,5 mm. - Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Titan" zum TARIC-Code 8108 9090 99.