DEBTI7636/24-18112190000
Bei dem sog. „Acoustic Beryllium“ handelt es sich um massive Flacherzeugnisse (Abmessungen (H x B x L) 0,025 x 32 x 32 mm bzw. 0,025 x 50 x 50 mm) aus einer Berylliumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Berylliumgehalt. Die Folien sind von neutraler Form (flach und quadratisch) und sollen als akustische Elemente (Membrane) in Lautsprechern verbaut werden. Hierzu müssen sie aber noch entsprechend rund zugeschnitten und zu einer Kuppel gewölbt werden.
- Angaben laut Antragstellerin -
Eine Einreihung der Erzeugnisse als Teil eines Lautsprechers scheidet aufgrund der neutralen Formgebung mangels Erkennbarkeit aus.
Sie stellen sich auch nicht als unfertiges Teil eines Lautsprechers i. S. d. Allgemeinen Vorschrift 2 a) dar, da die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer Membran fehlen.
Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 8112 1200 00 und 8112 1300 00 genannte) Waren aus Beryllium" zum TARIC-Code 8112 1900 00.