27 Ergebnisse für "8112401000"
Vanadium Turnings Bei der als Vanadium Turnings (Chips) bezeichneten Ware handelt es sich laut Angaben um Vanadium Metall mit einer Reinheit von mindestens 99,7%. Die Chips werden aus Vanadium Ingots durch Abraspeln auf eine Größe von ca. 3 x 19 x 38 mm hergestellt und dienen als Legierungszusatz bei der Herstellung von Metalllegierungen. Es handelt sich um Vanadium in Rohform.
Master Alloy Vanadium - Aluminium 65/35 Bei der als Master Alloy Vanadium - Aluminium 65/35 bezeichneten Ware handelt es sich um eine Legierung von Vanadium (ca. 65%) und Aluminium (ca. 35%), die als silbermetallisches Granulat vorliegt und in Stahlfässern gehandelt wird. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Die zolltarifliche Einreihung stützt sich daher auf die vorliegenden Angaben. Danach handelt es sich zolltariflich um Vanadium in Rohform.
Master Alloy Vanadium - Aluminium 85/15 Bei der als Master Alloy Vanadium - Aluminium 85/15 bezeichneten Ware handelt es sich um eine Legierung von Vanadium (ca. 85%) und Aluminium (ca. 15%), die als silbermetallisches Granulat vorliegt und in Stahlfässern gehandelt wird. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Die zolltarifliche Einreihung stützt sich daher auf die vorliegenden Angaben. Danach handelt es sich zolltariflich um Vanadium in Rohform.
"Rasierset" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem Rasierapparat (charakterbestimmend) mit einem T-förmigen Kunststoffkörper und Klingenkörper mit zwei nicht auswechselbaren, nicht beweglichen, einschneidigen Klingen aus Stahl; mit einer wiederaufsteckbaren Schutzkappe aus Kunststoff versehen; Länge etwa 11,5 cm - einer bedruckten Tube Rasiercreme (Inhalt etwa 15 ml) mit abschraubbarem Deckel (Position 3307) - zur Entfernung von Körperhaaren - der in einer bedruckten Papiertüte verpackte Rasierapparat ist gemeinsam mit der Rasiercreme und einer Gebrauchsanweisung in einem bedruckten Karton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen aus unedlem Metall" zur Unterposition 8212 1010 00 0 des Zolltarifs.
"Rasierer mit 1 oder 2 Klingen! - Rasierapparate mit einem T-förmigen Kunststoffkörper, einer oder zwei nicht auswechselbaren, nicht beweglichen, einschneidigen Klinge(n) aus unedlem Metall sowie mit einer wiederaufsteckbaren Schutzkappe aus Kunststoff versehen - Länge: etwa 10 cm - zur Entfernung von Körperhaaren Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8212 1010 00.