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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI26584/25-181130090

Verschiedene Platten aus Cermets (auf der Grundlage von Wolframcarbid  (75 - 98 %) mit Cobalt und/oder Nickel als Bindemittel) -  in unterschiedlichen Formen (z. B. rechteckig, quadratisch, mehreckig)      ohne oder mit ein, zwei oder drei geraden oder gesenkten Bohrungen - Abmessungen von 10 x 10 x 1,5 mm bis 100 x 80 x 3, 5 mm - lediglich gepresst und gesintert, jedoch nicht weiterbearbeitet und damit   jeweils vielfach zur Herstellung von min. zwei bis zehn Fertigerzeugnissen    verwendbar (nach z. B. Schleifen, Besäumen, mit Schneiden Versehen,    Profilieren, Beschichten, mit PKD Bestücken, Draht-oder Senkerodieren,   Laserbearbeitung o. ä.) - nach Bearbeitung zur Verwendung an Schabern, Hobelwellen, Messerköpfen,   Winkelschleifern oder Fräsern (alle nicht Gegenstand dieser vZTA) insbesondere   bei Oberflächenbearbeitungen bestimmt (Antragstellerangaben) Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Waren aus Cermets, andere als in den Unterpositionen 8113 0020 bis 8113 0040 genannte" zur Unterposition 8113 0090 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

DEBTI23495/25-181130090

Stangen (Stäbe) aus Cermet Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um massive, zylindrische Stäbe aus gesintertem, mikrokristallinem Hartmetall auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel. Die Gehalte an Cobalt und Wolframcarbid können variieren. Die Erzeugnisse haben unterschiedliche Längen und Durchmesser.   Sie dienen zur Herstellung von Hartmetallbohrern und Hartmetallfräsern. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Cermets und Waren daraus, andere, in die Unterposition 8113 0090 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

DEBTI834/25-18113009090

Sogenannte geschliffene Rohlinge aus Cermets: Es handelt sich um rechteckige, quadratische oder runde Stäbe mit gleichbleibendem Querschnitt und gefasten Kanten, in unterschiedlichen Längen und Durchmessern aus Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel. Die geschliffenen Stäbe dienen zur Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen, die für die Metallbearbeitung verwendet werden sollen.  - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung der Erzeugnisse in die Position 8209 als "Stäbchen und ähnliche Formstücke, für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" ist gemäß der Verordnung (EU) 2021/910 vom 31. Mai 2021 ausgeschlossen, da die Waren nur dann für Werkzeuge verwendet werden können, wenn sie weiterbearbeitet werden und somit nach objektiver Beschaffenheit der Antragsangaben auch für andere Zwecke geeignet sind.  Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 8113 0090 10 und 8113 0090 20 genannte) Waren aus Cermets" zum TARIC-Code 8113 0090 90.

DEBTI666/25-181130090

Es handelt es sich um massive, zylindrische Stangen aus gesintertem Hartmetall. Die Stangen sind geschliffen und haben teilweise innenliegende Kühlkanäle. Die Waren weisen Standardlängen bis ca. 330 mm und Durchmesser von Ø3 bis Ø32 mm auf. Die chemische Zusammensetzung der Hartmetallstangen besteht aus karbidischen Hartstoffen. Woframkarbid (WC) als Hauptbestandteil mit ca. 85-94 % und ein Bindemetall Kobalt (Co). Diese werden bei hohen Temperaturen (ca. 1300-1400 °C) zusammengesintert. Die sog. Rohlinge werden zur Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen (Fräser, Bohrer, Reibahlen) für die Metallverarbeitung verwendet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 8209 als "Stäbchen und ähnliche Formstücke, für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/910 vom 31. Mai 2021 ausgeschlossen, da die Waren nur dann für Werkzeuge verwendet werden können, wenn sie weiterverarbeitet werden und somit auch für andere Zwecke geeignet sind. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Cermets" zur Unterposition 8113 0090 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI52407/24-181130090

Das Erzeugnis stellt sich als Ring mit einem Außendurchmesser von etwa 55 mm und einem Innendurchmesser von etwa 40 mm dar. Der Rand weißt eine umlaufende Abstufung auf. Die Ware wird in sogenannten Drahtwickelmaschinen verbaut und ist vollständig aus einem Cermet hergestellt (Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel). Eine Einreihung in die Position 8207 scheidet aus, da keinerlei Bearbeitung durch den Ring erfolgt (kein Werkzeug). Eine Einreihung in Position 8209 scheidet aus, da die Ware nicht zur Herstellung eines Werkzeuges dient, noch auf ein solches aufgesetzt oder in ein solches eingesetzt wird. Kein Teil im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI, da das Erzeugnis keine spezifischen Teilemerkmale aufweist. Das Erzeugnis ist daher nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen und der Unterposition  8113 0090 der Kombinierten Nomenklatur (KN) als "Cermets und Waren daraus" zuzuweisen.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI