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Es handelt sich um zusammengesetzte Waren bestehend aus einem Klebebandabroller und einer eingelegten Klebefilmrolle. Die mit freiem Arm zu handhabenden Klebebandabroller bestehen aus einem zu öffnenden Gehäuse aus Kunststoff mit einem arbeitenden Teil aus unedlem Metall in Form einer gezahnten Abreißkante. Sie enthalten keine Mechanik und weisen keine Grundplatte oder Vorrichtung zum Aufstellen auf Tischen oder ähnlichem auf. Die Erzeugnisse dienen zum manuellen Abtrennen und Entnehmen von Klebestreifen. Die Waren sind in einer Verpackung aus Kunststoff und Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Klebebandabroller bestimmen im Hinblick auf den Wert den Charakter der zusammengesetzten Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Handwerkzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8205 5990 der Kombinierten Nomenklatur.
"Ratsche"; es handelt sich um ein mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis aus Stahl (Abmessungen 230 x 91 mm), im Wesentlichen bestehend aus - einem Ratschenhebel mit Handgriff und integriertem Funktionsschieber als Rückschlagsicherung, - zwei Zahnrädern mit asymmetrischen Zähnen und - einer Sperrklinke mit Federmechanismus, die drehbar um eine Schlitzwelle gelagert sind. Das Erzeugnis dient zum Festzurren und Arretieren eines Gurtes aus Spinnstoffen (nicht Gegenstand der VZTA) zur Ladungssicherung. Abbildung siehe Anlage.
Es handelt sich um sog. Ohrlochstechinstrumente; das sind mit freiem Arm zu handhabende Erzeugnisse bestehend aus einer Schubstange mit einer Aufnahmevorrichtung aus unedlem Metall für den Ohrstecker (arbeitender Teil) sowie einer Halterung für den Ohrsteckerverschluss und einem Pistolenhandgriff mit Federmechanismus zum Betätigen der Schubstange. Die Erzeugnisse werden zwischen der Halterung und der Aufnahmevorrichtung an ein Ohr gehalten. Durch das Bewegen der Schubstange wird der Ohrstecker durch das Ohr gepresst. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Handwerkzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8205 5990 der Kombinierten Nomenklatur.
"Rohranschräggerät"; es handelt sich um mit freiem Arm zu handhabende "Anfasgeräte" für Rohre, jeweils bestehend aus einer Vorrichtung aus unedlem Metall mit zwei zu einem V geformten Spannbacken, die durch eine Feststellschraube auf einem Rohr fixiert werden, einer Klemmschraube, die zusätzlich in dem Rohr zur Fixierung dient, einem Griff, durch den die Geräte über das Rohr bewegt werden und einer Klinge (arbeitender Teil) aus Stahl. Die Erzeugnisse dienen zum Anfasen von Kunststoffrohren. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Handwerkzeugen, anderweit weder genannt noch inbegriffen" zur Codenummer 8205 5990 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
"Klebebandabroller" es handelt sich um mit freiem Arm zu handhabende Erzeugnisse aus einem schneckenähnlichen, durchsichtigen, zu öffnenden Gehäuse aus Kunststoff mit einem arbeitenden Teil aus unedlem Metall in Form einer gezahnten Abreißkante bestehend. Sie enthalten keine Mechanik und weisen keine Grundplatte oder Vorrichtung zum Aufstellen auf Tischen oder ähnlichem auf. Die Waren dienen nach Einlegen eines Klebebands (nicht Gegenstand dieser VZTA) zum manuellen Abtrennen und Entnehmen von Klebestreifen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Handwerkzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8205 5990 der Kombinierten Nomenklatur.