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"Wurstclipper" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem von Hand zu betätigenden mechanischen Gerät, vollständig aus unedlem Metall, im Wesentlichen bestehend aus - - einer Formstelle, in der das Wurstende von Hand eingelegt und der Clips um das Wurstende geformt wird - - einem auf- und zuklappenden Zuführmechanismus für die Clipse - - einem Prägemechanismus, der auf einer etwa 45° geneigten Führungsschiene installiert ist und mit einem von Hand zu betätigenden Hebel den zugeführten Clips mit einem Stempel (arbei- tender Teil) zusammendrückt und das Wurstende verschließt; mit einer Stellschraube im Korpus des Prägemechanismus lässt sich die Druckkraft auf den Clips einstellen; der Hebelknauf und der Stellschraubenkopf bestehen aus Kunststoff - - einer senkrechten, im unteren Bereich in Richtung der Formstelle gebogenen Führungsschiene zur Aufnahme der Vorratsclipse, mit einem am Ende der Vorratsclipse aufgesetzten Gewicht werden die Clipse der Formstelle zugeführt - - gemeinsam auf einer Grundplatte montiert; die Grundplatte ist in den Ecken mit Bohrungen zur Befestigung auf einer Arbeitsfläche versehen - - mit einem Gewicht von weniger als 10 kg - - in einer Kunststofffolie und einer Styroporverpackung verpackt - 1000 Clipsen - zum manuellen Verschließen von Wurstwaren - gemeinsam in einer Verpackung für den Einzelverkauf verpackt - Der Wurstclipper bestimmt im Hinblick auf den Wert und das Gewicht den Charakter der Wa- renzusammenstellung (= Pos 8210) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8210 0000 00.
"Welle für Fruchtmühle" - in Form zweier spezifisch gefertigter, etwa zylindrischer Erzeugnisse, mit einem Zahnrad und mehreren gezahnten Walzensegmenten aus Aluminium - Länge: 210 oder 285 mm - zur Montage als Mahlwerk in einer Fruchtmühle zum Zerkleinern von Früchten Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlem Metall von den von Hand zu betätigenden mechanischen Geräten mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen und Getränken" zum TARIC-Code 8210 0000 00.
"Pfeffermühlen" - mechanisches Gerät, von Hand zu betätigen, mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, mit einem zweiteiligen Gehäuse aus Buchenholz und einem Mahlwerk aus Carbonstahl (arbeitender Teil) - die Gehäuseteile und das Mahlwerk sind mittels einer Welle aus unedlem Metall miteinander verbunden und die Welle ist auf der Oberseite des Gehäuses mit einer Ziermutter aus Stahl fixiert - zum Zermahlen von Pfefferkörnern - zum Nachfüllen wird die Ziermutter abgeschraubt, wodurch der Vorratsbehälter zugänglich wird - mit einer Höhe von etwa 14 cm bzw. 22 cm - einzeln in einem Karton und zu mehreren Stücken in einem Umkarton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall " zur Unterposition 8210 0000 der Kombinierten Nomenklatur.
"Fruchtmühle" - mittels Handkurbel betätigtes, mechanisches Gerät, auf einem rechteckigen Grundrahmen, bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse mit innerer Schneidwerk/Quetschwalze aus Aluminium und pyramidenförmigem Einfülltrichter (Fassungsvermögen 7 Liter) aus rostfreiem Stahl, teilmontiert - Abmessungen: 575 x 485 x 255 mm - Gewicht von etwa 6,3 kg - zum manuellen Zerkleinern weicher Früchte (wie Beeren oder Trauben) mittels Muskelkraft zur Herstellung von Fruchtmus, Maische oder Saft Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur TARIC-Code 8210 0000 00.
"Salz- und Pfeffermühlen" - mechanische Geräte, von Hand zu betätigen, mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, mit einem zweiteiligen Gehäuse aus Gusseisen und einem Mahlwerk aus sog. Edelstahl (arbeitender Teil) - die Gehäuseteile und das Mahlwerk sind mittels einer Welle aus unedlem Metall miteinander verbunden und die Welle ist auf der Oberseite des Gehäuses mit einer Ziermutter fixiert - zum Zermahlen von Salz- und Pfefferkörnern - zum Nachfüllen wird die Ziermutter abgeschraubt, wodurch der Vorratsbehälter zugänglich wird - mit einer Höhe von etwa 9,5 cm - einzeln in einem Karton und zu mehreren Stücken in einem Umkarton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall " zur Unterposition 8210 0000 der Kombinierten Nomenklatur.