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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI24376/26-182119300

"Cuttermesser" - mit schneidender, diagonaler, nicht feststehender, mit Sollbruchstellen versehender   Klinge aus Stahl, einer Führungsschiene, einem Gehäuse und einem Klingenschieber   mit Feststellmechanik - zum Schneiden  von z. B. Kartons Abbildung siehe Anlage.  Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall" zur Unterposition 8211 9300 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI10966/26-18211930000

"Profil-Sicherheitscuttermesser" - mit schneidender, diagonaler, nicht feststehender, mit Sollbruchstellen versehener Klinge aus   Stahl, einer Führungsschiene aus unedlem Metall, einem Gehäuse und einem Klingenschieber   mit Feststellmechanik, jeweils aus Kunststoff - Abmessungen: etwa 195 x 43 x 18 mm (L x B x H) - dient z. B. zum Öffnen von Kartons Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, keine Messer der Position 8208" zur Codenummer 8211 9300 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI12301/26-182119300

"Cuttermesser" - mit schneidender, diagonaler, nicht feststehender, mit Sollbruchstellen versehener   Klinge aus unedlem Metall, in einem Gehäuse mit einem Klingenschieber und   Führungsschiene, jeweils aus Kunststoff - in einem Kunststoffbeutel verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, keine Messer der Position 8208" zur Unterposition 8211 9300 der  kombinierten Nomenklatur.

DEBTI6625/26-182119300

"Messer zum Schneiden von Folie" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus  - einem Cuttermesser mit schneidender, diagonaler, nicht feststehender, mit   Sollbruchstellen versehener Klinge aus Stahl, einer Führungsschiene und einem   Befestigungsclip je aus unedlem Metall sowie einem Klingenschieber aus   Kunststoff (Unterposition 8211 9300) - einer schneidenden, diagonalen, mit Sollbruchstellen versehenen Ersatzklinge   aus Stahl (Unterposition 8208 9400) - zum Schneiden von Folien - gemeinsam auf Pappunterlage aufgeblistert - der Cutter verleiht aufgrund des Gewichtes der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen   Charakter Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Position 8208" zur Unterposition 8211 9300 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI10952/26-18211930000

„Brotzeit-Set" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Vespermesser mit schneidender, nicht feststehender, einseitig mit einem Glattschliff   versehenen Klinge aus unedlem Metall sowie zwei Griffschalen aus Bambus, am Griffende mit   einer Befestigungsöse und einem Schlaufenband aus Leder versehen; die Klinge ist mit einer   sog. Back-Lock Klingenarretierung in ausgeklapptem Zustand feststellbar - einem annähernd rechteckigen Schneidbrett mit abgerundeten Ecken und einem einseitig   ausgearbeiteten Griff mit Aufhängeöse, bestehend aus aufeinander und nebeneinander   verleimten Bambuslamellen; Abmessung etwa 290 x 140 x 12 mm - dient zum Zubereiten, Anrichten und Servieren von Speisen, für Zuhause, im Büro und   unterwegs - gemeinsam mit einem Trockenmittel in einem transparenten Kunststoffbeutel sowie einem   bedruckten Pappkarton verpackt - das Vespermesser bestimmt im Hinblick auf den Wert den Charakter der   Warenzusammenstellung Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Messer mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus unedlem Metall, kein Messer der Pos. 8208"  zur Codenummer 8211 9300 00 0 des Zolltarifs.

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1 095 HS4

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