Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "82122000"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DE22474/17-182122000

Rasiergriff mit Ersatzklingen Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Rasierapparat, bestehend aus - - einem Rasiergriff, vollständig aus Kunststoff, in Form eines länglichen Handgriffs welcher auf einer Seite mit einem Kupplungs- und Federelement zur Aufnahme einer auswechselbaren Klinge versehen ist - - einer auswechselbaren Rasierklinge, bestehend aus einem spezifisch geformten Kunststoffrahmen mit zwei Klingen aus unedlem Metall, einem Abstandhalter und einem Gleitstreifen - 19 weiteren auswechselbaren Rasierklingen - die Rasierklingen sind jeweils zu fünf Stück in einer Kunststoffkassette zusammengefasst; Kassetten und Griff sind gemeinsam auf einer bedruckten Pappunterlage aufgeblistert - die Rasierklingen bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Menge und den Wert den Charakter der Warenzusammenstellung Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rasierklingen, aus unedlem Metall" zur Unterposition 8212 2000 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

DE8216/11-18212200000

"Rasiergriffhalter", zusammengesetzt aus - einer Fünffach-Rasierklinge (charakterbestimmend im Hinblick auf Wert und Bedeutung für die Verwendung) - - aus fünf einseitig geschliffenen Klingen aus Stahl - - in einer Kunststoffhalterung zum Aufsetzen auf einen nichtelektrischen Nassrasierapparat - verpackt in einer Spenderbox aus Kunststoff für vier Rasierklingen - zusammen mit einer speziell geformten Ablage aus Kunststoff zum Ablegen des Nassrasierers, die auf die Spender-Box aufgesetzt werden kann Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rasierklingen aus unedlem Metall" in die Codenummer 8212 2000 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DEBTI8053/26-18214200000

"Maniküre-Set" - Zusammenstellung für die Hand- und Fußpflege, bestehend aus - - einer etwa 14 cm langen Nagelfeile aus Polystyrol, auf beiden Seiten jeweils mit     einem Schleifstoff (Quarzsand) versehen und - - einem Nagelhautschieber, in Form eines spitz zulaufenden Stäbchens aus Birkenholz - gemeinsam in einer Papierumschließung und einer Faltschachtel aus Pappe verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Zusammenstellung für die Maniküre oder Pediküre, (einschließlich Nagelfeilen)" zur Codenummer 8214 2000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI7002/26-18512200090

Kennzeichenleuchte  - aus einer Glühlampe in einem annähernd quadratisch geformten Gehäuse aus   Kunststoff mit weißer Lichtscheibe (Abmessungen: 65 x 39 x 30 mm), rückwärtiger   Kunststoffabdeckung und zwei Anschlusskabel, - nach Anbau an die Außenseite eines Kraftfahrzeuganhängers und Anschluss an   das Bordnetz des Kraftfahrzeugs (12 Volt) zur Beleuchtung des Kennzeichens. „Elektrisches Beleuchtungs- und Signalgerät von der für Kraftfahrzeuge verwendeten  Art, keine Ware der Position 8539, nicht von den TARIC-Codes 8512 2000 25 bis 8512  2000 80 erfasst“

DEBTI29593/25-48214200000

Neunteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Toilettentasche (Necessaire), einem digitalen Fieberthermometer, einer Nagelschere, einem Nagelknipser, einer Haarbürste, einem Haarkamm, einem Nasensauger, einem Badethermometer und einer Finger-Zahnbürste, Foto siehe Anlage, - das digitale Fieberthermometer, die Nagelschere, der Nagelknipser, die Haarbürste,   der Haarkamm, der Nasensauger, das Badethermometer und die Finger-Zahnbürste   sind gemeinsam in der Toilettentasche (Necessaire) [keine übliche Verpackung im Sinne   der AV 5 b)] verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines   speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit   keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) darstellen, - Nagelknipser: - - ausklappbares, zangenartiges Erzeugnis mit gerundeten, nach innen gebogenen      Schneidkanten aus unedlem Metall, - - mit Griffen aus Kunststoff, - - zum Kürzen von Hand- und Fußnägeln. "Instrument, für die Maniküre oder Pediküre, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI