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1 Ergebnisse für "8213000000"

Nomenklatur-Codes

821300000080Scheren und Scherenblätter6%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI17641/26-18213000000

"3er Scheren-Set" - bestehend aus drei Scheren unterschiedlicher Größen (Längen: 14 cm, 15 cm, 21 cm) - jeweils aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern aus unedlem   Metall, die an den Enden Griffschalen aus Kunststoff aufweisen - die Griffschalen sind zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken jeweils   eines Fingers ausgearbeitet - gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte aufgeblistert Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8213 0000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI6989/26-18213000000

"Set, Schere und Feile" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Schere, bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern    aus unedlem Metall, mit abgerundeten Spitzen und halbmondförmigen, scharf angeschliffenen    Ausnehmungen (arbeitender Teil) ; die Enden der Scherenarme sind zur leichteren Handhabung    jeweils zu einer Öse aus Kunststoff zum Durchstecken von Fingern ausgearbeitet (Pos. 8213) - einer Flachfeile, mit Griff aus Kunststoff und einem Feilenblatt aus unedlem Metall (Pos. 8203) - zur Verwendung im Bereich der Tierpflege (z. B. bei Hunden) - gemeinsam auf einem Pappträger aufgemacht Die Ware der Position 8213 bestimmt aufgrund des Wertes den Charakter der Warenzusammenstellung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8213 0000 00.

DEBTI29593/25-38213000000

Neunteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Toilettentasche (Necessaire), einem digitalen Fieberthermometer, einer Nagelschere, einem Nagelknipser, einer Haarbürste, einem Haarkamm, einem Nasensauger, einem Badethermometer und einer Finger-Zahnbürste, Foto siehe Anlage, - das digitale Fieberthermometer, die Nagelschere, der Nagelknipser, die Haarbürste,   der Haarkamm, der Nasensauger, das Badethermometer und die Finger-Zahnbürste   sind gemeinsam in der Toilettentasche (Necessaire) [keine übliche Verpackung im Sinne   der AV 5 b)] verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines   speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit   keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) darstellen, - Nagelschere: - - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis, - - mit Scherenblättern aus unedlem Metall, - - mit Griffen aus Kunststoff, - - zum Durchstecken der Finger am unteren Ende mit ringartigen Griffösen ausgestattet, - - zum Schneiden von Fuß- und Fingernägeln. "Schere, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall"

DEBTI18896/25-18213000000

"Universalschere", Ware mit verschiedenen Funktionen - bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern aus unedlem    Metall, die mit zwei Griffschalen aus Kunststoff verbunden sind, die Enden der Griffschalen sind   zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken von Fingern ausgearbeitet - ein Scherenblatt ist an der Außenseite zu einem Kapselheber ausgearbeitet - in der Innenseite der Kunststoffgriffe sind zwei Zuschnitte aus unedlem Metall mit    gezahnten Kanten integriert, die als Flaschenöffner bzw. Nussknacker dienen - dient zum Schneiden in unterschiedlichen Anwendungen und zum Öffnen von Flaschen und   Nüssen - in einem Pappkarton aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall"  zur Codenummer 8213 0000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI19328/25-18213000000

"sog. Verbandschere" - Set aus zwanzig mit freiem Arm zu handhabenden Erzeugnissen, jeweils vollständig aus   unedlem Metall, aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten, abgewinkelten   Scherenblättern - zum Durchstecken der Finger am unteren Ende jeweils mit ringartigen Griffösen   ausgestattet - zum Zu- und Aufschneiden von Verbandmaterial - einzeln in einer sterilen Verpackung aufgemacht und zu zwanzig in einem Karton   verpackt Eine Einreihung in die Pos. 9018 kommt nicht in Betracht, da die Beschaffenheit eine eindeutige medizinische oder chirurgische Bestimmung nicht erkennen lässt. Auch  lässt sich die Schere zum Sterilisieren nicht leicht auseinander nehmen, noch weist  sie eine besonders sorgfältige Fertigung oder eine besondere Art des verwendeten  Metalls auf, aus der sie besteht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8213 0000 00.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI