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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI14378/26-18214900000

"Käsespachtel" - mit freiem Arm zu handhabender Spachtel, vollständig aus unedlem Metall (Stahl), in zwei unter- schiedlichen Farben (Schwarz und Gold) PVD-beschichtet, in Form eines flächigen Erzeugnisses, mit einem rechteckigen, zum Griff abgerundeten und vorne schneidend angeschliffenen Blatt (arbeitender Teil) und einem länglichen, herzförmigen, gelochten Griff - zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche zum Zubereiten von Käse Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren, andere als in den TARIC-Codes 8214 1000 00 und 8214 2000 00 genannte, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8214 9000 00. Eine Einreihung in die Position 7323 ist damit gemäß Anmerkung 2 Absatz 3 zu Abschnitt XV ausgeschlossen.

DEBTI16093/26-18214900000

"Rettungsmesser" Ware mit verschiedenen Funktionen, bestehend aus - einem Klappmesser (Taschenmesser; Pos. 8211) - - mit schneidender, nicht feststehender, geschwärzter Klinge aus Stahl      (arbeitender Teil) und Griffschalen aus Aluminium - - ausklappbare Klinge im Griff untergebracht und dort verriegelbar - einem Gurtschneider in Form einer innenliegenden Klinge im hinteren Griffbereich   (Pos. 8214) - einem Scheibenbrecher (Nothammerfunktion) in Form einer Spitze am Griffende   (Pos.8205) - in einem Karton verpackt - aufgrund der verschiedenen Funktionen in die zuletzt genannte der gleichermaßen   in Betracht kommenden Positionen (hier Pos. 8214) einzureihen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren, andere als in den Codenummern 8214 0000 00 0 und 8214 2000 00 0 genannte, mit Klinge aus unedlem Metall" zur Codenummer 8214 9000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI49817/25-18214900000

"KFZ-Nothammer, 2er Set" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - zwei identischen KFZ-Nothämmern (charakterbestimmend), in Form je einer   länglichen Kunststofffassung, in der Mitte zu einem Griff, auf der einen Seite   zu einem Hammerkopf mit zwei spitzen Schlagflächen (Position 8205) aus   unedlem Metall (Stahl), auf der anderen Seite zu einem Gurtschneider mit   einer Klinge (Position 8214) aus unedlem Metall (Stahl) ausgearbeitet - - aufgrund der verschiedenen Funktionen sind beide Erzeugnisse unter      Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in      Betracht kommenden Positionen (= Position 8214) einzureihen - zwei Halterungen aus Kunststoff zur Befestigung je eines Nothammers   und zum Fixieren unter dem Autositz, im Handschuhfach oder an den   Seitenwänden des Innenraums des KFZs - zum Mitführen im Auto und zum Zerschneiden von Gurten und/oder zum   Einschlagen von Scheiben im Notfall bestimmt - jeweils einzeln in einer Kunststofffolie und gemeinsam in einem bedruckten   Pappkarton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren mit Klinge aus unedlem Metall, andere als in den TARIC-Codes 8214 1000 00 und 8214 2000 00 genannte" zum TARIC-Code 8214 9000 00.

DEBTI427/26-182149000

"Multifunktions-Werkzeug" Ware mit verschiedenen Funktionen, vollständig aus unedlem Metall - in Form eines Karabinerhakens der Position 7616, mit folgenden   integrierten Werkzeugen - - Schraubenschlüssel mit unterschiedlicher Weiten (3, 4, 5,5, 6, 7, 8)      der Position 8204 - - einem Flaschenöffner der Position 8205 - - einem Schlitz- und einem Kreuzschlitzschraubendreher der      Position 8205 - - einer skalierten Längeneinteilung ohne Beschriftung - drehbar verschraubt in einer Schutzschale mit Anschlag, , welche auch   als Griff dient, zusätzlich mit einem sogenannten Notfallhammer der   Position 8205 und einem sogenannten Gurtmesser der Position 8214   versehen - die Ware mit verschiedenen Funktionen ist in Anwendung der AV 3 c)   in die zuletzt der von den gleichermaßen in Betracht kommenden   Positionen, hier Position 8214, einzureihen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren, andere als in den Unterposition 8214 1000 und 8214 2000 genannte, mit Klinge aus unedlem Metall" zur Unterposition 8214 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI34301/25-18214900000

"Rettungswerkzeug" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einem Notfallhammer-Werkzeug im EC-Kartenformat aus Kunststoff mit einer integrierten     Spitze (arbeitender Teil) aus Cermet (Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) (Pos. 8205) - einer abnehmbaren Kartenschutzhülle aus Kunststoff mit einem integrierten Gurtschneider    (Pos. 8214) mit einer Klinge (arbeitender Teil) aus unedlem Metall, die mit einer   Schutzkappe aus Kunststoff versehen ist - zum Mitführen im Auto und zum Zerschneiden von Gurten bzw. zum Einschlagen von    Scheiben im Notfall bestimmt - charakterverleihender Bestandteil der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten    Ware kann nicht ermittelt werden und die Ware ist gemäß AV 3 c) in die letztgenannte der    gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Pos. 8214) einzureihen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren mit Klinge aus unedlem Metall, andere als in den Codenummern 8214 1000 00 0 und 8214 2000 00 0 genannte" zur Codenummer 8214 9000 00 0 des Zolltarifs.

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