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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI17657/26-18215991000

"Camping-Besteck Kompakt" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware in Form eines Campingbestecks, bestehend aus - einem zweiteiligen Griff aus Holz, in der einen Hälfte ist eine Gabel, ein Korkenzieher   und ein Flaschen-/Dosenöffner sowie in der anderen Hälfte ein Löffel,  eine Ahle und   ein Messer mit schneidender Klinge eingesetzt; alle Bestandteile sind unlösbar   verbunden, ausklappbar und mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl - die Griffhälften sind lösbar miteinander verbunden und manuell trennbar; zur   unabhängigen Verwendung beider Hälften, z. B. beim Essen mit Messer und Gabel - am Griff mit einem kleinen Schlüsselring aus unedlem Metall versehen - ein charakterverleihender Bestandteil ist nicht ermittelbar, die Ware ist in die zuletzt   genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier Pos. 8215)   einzureihen - in Kunststofffolie verpackt und gemeinsam in einem Pappkarton aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Löffel und Gabel, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Codenummern 8215 1020 00 bis 8215 9100 00 genannte" zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI14376/26-18215991000

"Käsegabel" - mit freiem Arm zu handhabende Gabel, vollständig aus nicht rostendem Stahl, in zwei unter- schiedlichen Farben (Schwarz und Gold) PVD-beschichtet, in Form eines flächigen Erzeugnisses mit zwei Zinken und einem länglichen, herzförmigen, gelochten Griff Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gabeln, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Codenummern 8215 1020 00 0 bis 8215 9100 00 0 genannte" zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI2202/26-182159910

"Schöpflöffel“ - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis, vollständig aus nicht rostendem   Stahl (18/10), mit einer annähernd runden, tiefen Laffe (arbeitender Teil) mit   eingravierter Kapazitätsmarkierung sowie mit einem leicht abgewinkelten Stiel,   am Ende zum Aufhängen spezifisch gebogen - mit unterschiedlichen Größen der Laffe (5 - 20 cm) - dient zum Dosieren und Entnehmen von Speisen (z. B. Soßen, Suppen) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schöpflöffel mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl“ zur Unterposition 8215 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI2194/26-182159910

"Kippbratpfannenschaufel" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis, vollständig aus nicht rostendem   Stahl (18/10), mit einer flachen, nahezu rechteckigen und mehrfach gelochten   Laffe (arbeitender Teil) und einem leicht abgewinkelten Stiel, am Ende zum   Aufhängen spezifisch gebogen - je nach Größe 25 oder 30 cm lang - dient dem Einlegen, Wenden und Ausheben von Pfannengerichten Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Tortenhebern ähnliche Waren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall (nicht rostender Stahl), andere als in den Unterpositionen 8215 1020 bis 8215 9100 der Kombinierten Nomenklatur genannte" zur Unterposition 8215 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI2203/26-182159910

"Schaumlöffel" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis, vollständig aus nicht rostendem Stahl   (18/10), mit einer runden und mehrfach gelochten Laffe (arbeitender Teil) sowie   mit einem leicht abgewinkelten Stiel, am Ende zum Aufhängen spezifisch gebogen - mit unterschiedlichen Größen der Laffe (8 - 20 cm) - zum Entnehmen von Lebensmitteln (z.B. Frittiergut) in der Küche Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schaumlöffel mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl“ zur Unterposition 8215 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI