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1 Ergebnisse für "8215991000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

821599100080aus nicht rostendem Stahl6%
DEBTI17657/26-18215991000

"Camping-Besteck Kompakt" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware in Form eines Campingbestecks, bestehend aus - einem zweiteiligen Griff aus Holz, in der einen Hälfte ist eine Gabel, ein Korkenzieher   und ein Flaschen-/Dosenöffner sowie in der anderen Hälfte ein Löffel,  eine Ahle und   ein Messer mit schneidender Klinge eingesetzt; alle Bestandteile sind unlösbar   verbunden, ausklappbar und mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl - die Griffhälften sind lösbar miteinander verbunden und manuell trennbar; zur   unabhängigen Verwendung beider Hälften, z. B. beim Essen mit Messer und Gabel - am Griff mit einem kleinen Schlüsselring aus unedlem Metall versehen - ein charakterverleihender Bestandteil ist nicht ermittelbar, die Ware ist in die zuletzt   genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier Pos. 8215)   einzureihen - in Kunststofffolie verpackt und gemeinsam in einem Pappkarton aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Löffel und Gabel, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Codenummern 8215 1020 00 bis 8215 9100 00 genannte" zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI14376/26-18215991000

"Käsegabel" - mit freiem Arm zu handhabende Gabel, vollständig aus nicht rostendem Stahl, in zwei unter- schiedlichen Farben (Schwarz und Gold) PVD-beschichtet, in Form eines flächigen Erzeugnisses mit zwei Zinken und einem länglichen, herzförmigen, gelochten Griff Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gabeln, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Codenummern 8215 1020 00 0 bis 8215 9100 00 0 genannte" zur Codenummer 8215 9910 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI44754/25-18215991000

"Taschenmesserbesteck, 4 in 1" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einem zweiteiligen Griff aus unedlem Metall, in dessen eine Hälfte eine Gabel und ein   Flaschen-/Dosenöffner sowie in der anderen Hälfte ein Löffel und ein Messer mit schneidender   Klinge eingesetzt sind; alle Bestandteile sind unlösbar verbunden und bis auf den    Flaschen-/Dosenöffner ausklappbar; alle mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl - die Griffhälften sind lösbar miteinander verbunden und manuell trennbar; zur unabhängigen   Verwendung beider Hälften, z. B. beim Essen mit Messer und Gabel - am Griff mit einem kleinen Schlüsselring aus unedlem Metall versehen - die Gabel und der Löffel bilden im Hinblick auf die Menge den charakterverleihenden Bestandteil - in Kunststofffolie aufgemacht und in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten   Etui aus Spinnstoffen, mit Gürtelschlaufe versehen, verpackt - gemeinsam mit nicht charakterverleihendem Beipack (Garantiekarte) in einem Pappkarton    aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Löffel und Gabel, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den TARIC-Codes 8215 1020 00 bis 8215 9100 00 genannte" zum TARIC-Code 8215 9910 00.

DEBTI35313/25-18215991000

"Grillzange" - mit freiem Arm zu handhabendes, zangenartiges Erzeugnis aus nicht rostendem Stahl - bestehend aus zwei Schenkeln, am unteren Ende zu löffelähnlichen, leicht gewölbten,    mit gewellten Kanten ausgearbeiteten Greifflächen versehen - am oberen Ende mit einer Arretierung zum Zusammenhalten der Schenkel sowie   mit einer gummierten Aufhängeöse ausgestattet  - die Griffaußenseiten sind für eine besseren Griffigkeit mit einer Gummiauflage bestückt - Länge: etwa 34,5 cm - zum Servieren von Speisen und Wenden von Grillgut bestimmt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Zuckerzangen ähnliche Waren, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den TARIC-Codes 8215 1020 00 bis 8215 9100 00 genannte" zum TARIC-Code 8215 9910 00.

DEBTI12106/25-28215991000

Kuchengabeln, Foto siehe Anlage, - Set, bestehend aus 12 identischen, vollständig aus nicht rostendem Stahl   gefertigten Gabeln,  - mit einer Länge von ca. 14,5 cm, - in einem Karton verpackt. "Gabeln, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert, aus nicht rostendem Stahl"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI