DEBTI21151/26-18302300090
Es handelt sich um nach technischer Zeichnung gefertigte, spezifisch geformte, L-förmig abgewinkelte und mit zwei Lochungen versehene Erzeugnisse aus unedlem Metall. Sie werden an der Karosserie (hier: Rolltor) von Nutzfahrzeugen befestigt und sorgen als Führungselemente im Bereich der seitlichen Torführung dafür, dass Lamellen des Rolltors beim Schließen oder Öffnen sauber in die Führungsschiene eingeleitet werden und die Bewegungen des Rolltors dadurch problemlos erfolgen.
- Antragstellerangaben -
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien, für Kraftfahrzeuge" zum TARIC-Code 8302 30 00 90.
Nicht Position 8708, da es sich gemäß Anmerkung 2 Absatz 1 a) zu Abschnitt XV um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit handelt, die gemäß Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVII vom Abschnitt XVII des Zolltarifs ausgenommen sind.