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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI7501/20-18302300010

Bei den als "Rollenführung" bezeichneten Waren handelt es sich um Erzeugnisse, bestehend aus einer im Hinblick auf die Verwendung spezifisch geformten, abgewinkelten und gelochten Haltevorrichtung aus unedlem Metall (Stahl), an der an einem Ende eine kugelgelagerte Laufrolle mit Lauffläche aus Kunststoff mittels eines Bolzens und einer Mutter, jeweils aus unedlem Metall (Stahl), befestigt ist. An dem anderen Ende weist die Haltevorrichtung U-förmig umgebogene Seitenränder auf. Die Erzeugnisse werden an einer Schiebetür für Kraftfahrzeuge befestigt und dienen dazu, die Schiebetür zu bewegen. - Antragstellerangaben - Bei den aus unedlem Metall und Kunststoff bestehenden Erzeugnissen ist das unedle Metall der Stoff, der insbesondere auf Grund des Umfangs der Ware den Charakter verleiht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zum TARIC-Code 8302 3000 10.

DEBTI20794/26-18302300090

Es handelt sich um längliche Erzeugnisse aus Aluminium, bestehend aus einem Profil, das mehrfach abgewinkelt und zu mehreren, über die gesamte Länge reichenden Hohlräumen und U-förmigen Vertiefungen ausgearbeitet ist. Die Erzeugnisse weisen zahlreiche, im Hinblick auf die Verwendung spezifisch angeordnete Lochungen auf. Die Waren sind dazu bestimmt, in ein Armaturenbrett für Lastkraftwagen eingebaut zu werden und dienen der optischen Gestaltung sowie als Aufnahmevorrichtung für Halterungen von mobilen Endgeräten.  - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen für Karosserien" zum TARIC-Code 8302 3000 90.

DEBTI21151/26-18302300090

Es handelt sich um nach technischer Zeichnung gefertigte, spezifisch geformte, L-förmig abgewinkelte und mit zwei Lochungen versehene Erzeugnisse aus unedlem Metall. Sie werden an der Karosserie (hier: Rolltor) von Nutzfahrzeugen befestigt und sorgen als Führungselemente im Bereich der seitlichen Torführung dafür, dass Lamellen des Rolltors beim Schließen oder Öffnen sauber in die Führungsschiene eingeleitet werden und die Bewegungen des Rolltors dadurch problemlos erfolgen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien, für Kraftfahrzeuge" zum TARIC-Code 8302 30 00 90. Nicht Position 8708, da es sich gemäß Anmerkung 2 Absatz 1 a) zu Abschnitt XV um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit handelt, die gemäß Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVII vom Abschnitt XVII des Zolltarifs ausgenommen sind.

DEBTI44132/25-18302300090

Es handelt sich um aus Stahl gefertigte Vierkantrohre, die etwa V-förmig gebogen und an beiden Enden leicht abgeknickt sind. Die Erzeugnisse sind mit mehreren spezifischen Lochungen und Einkerbungen versehen. Die sog. Rohrstrebe wird an der Karosserie eines Kraftfahrzeuges befestigt und dient der Versteifung bzw. Verstärkung der Karosserie. Länge: etwa 1095 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Nicht Position 8708, da es sich gemäß Anm. 2 Abs. 1 c) um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit handelt, die gemäß Anm. 2 b) ABS XVII von diesem Abschnitt und damit auch von Position 8708 ausgenommen sind. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zur Codenummer 8302 3000 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI44158/25-18302300090

Es handelt sich um aus Stahl gefertigte Vierkantrohre, die an beiden Enden abgeschrägt sind und an einer Längsseite zwei Lochungen aufweisen. (Durchmesser: jeweils etwa 8 mm). Die sog. Versteifungsstrebe wird an der Karosserie eines Kraftfahrzeuges befestigt und dient der Versteifung bzw. Verstärkung der Karosserie. Abmessung (B x H x L): 32 mm x 24 mm x 403,92 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zur Codenummer 8302 3000 90 0 des Zolltarifs. Nicht Pos. 8708, da es sich gemäß Anm. 2 Abs. 1 c) um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit handelt, die gemäß Anm. 2 b) ABS XVII von diesem Abschnitt und damit auch von Pos. 8708 ausgenommen sind.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI