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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI25344/26-183024190

Es handelt sich um ein nach Kundenauftrag individuell zusammengestelltes Set, bestehend aus: - einem Baubeschlag in Form eines zweiläufigen Profils aus Aluminium für die Deckenmontage, zum Aufhängen von Flächenvorhängen/Stoffpaneelen, - sog. Standardzubehör, bestehend aus - - einem Beschwerungsprofil aus Aluminium, - - einem sog. Paneelwagen aus Aluminium, - - 15 sog. Rollern, - - vier sog. Enddeckeln sowie - - sechs sog. Spannern mit Unterlegscheiben und - Befestigungsmaterial, bestehend aus - - insgesamt acht Schrauben (davon zwei Senkschrauben), - - sechs Dübeln sowie - - einem Flauschband (Länge 1,43 m). Die Komponenten des Sets sind gemeinsam mit einer Montaganleitung in einem Karton verpackt. Länge x Breite des Baubeschlags etwa: 260,9 x 3,15 cm - Antragstellerangaben - Derartige Waren gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 41 90 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch den Baubeschlag bestimmt wird.

DEBTI23257/26-18302419000

Es handelt sich um birnenförmige Erzeugnisse aus Draht aus unedlem Metall (max. Länge x Breite etwa 7,5 x 4,0 cm), die am oberen, kreisringförmigen Ende mit fünf kugelförmigen Gleitrollen aus Kunststoff ausgestattet und am unteren Ende zu einem Karabinerhaken ausgearbeitet sind, der sich an einer Längsseite öffnen und schließen lässt. Die Erzeugnisse dienen der Aufhängung von Duschvorhängen und sind zu zwölf Stück in einer klarsichtigen Kunststoffbox verpackt. - Antragstellerangaben - Stahl bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen für Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 4190 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI17707/26-18302419000

Es handelt sich um Schienen aus unedlem Metall, mit einem über die gesamte Länge annähernd H-förmigem Querschnitt, deren seitliche Kanten über die gesamte Länge nach innen gebogen bzw. abgewinkelt sind. Die Erzeugnisse sind mit einem Kunststoffstreifen (sogenannter Keder) ausgestattet. Die Schienen sind mit weißer Farbe versehen und zum Einbau in Doppelrollos bestimmt. Sie dienen als Befestigungsvorrichtung für eine Gewebebahn (nicht Gegenstand der vZTA), die mittels des Keders in dem Befestigungskanal verklemmt wird.  Die Waren liegen in den Längen 402 mm bis 1152 mm vor. - Antragstellerangaben - Die Schienen aus unedlem Metall bestimmen insbesondere aufgrund des Umfangs und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen (Baubeschlägen) aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8302 4190 00.

DEBTI19778/26-18302419000

Es handelt sich um Spannvorrichtungen aus unedlem Metall zum Aufhängen von beispielsweise Vorhängen und Gardinen, bestehend aus einem Stahlseil (Länge: 5 m; Durchmesser: 2 mm), vier zylindrischen Endstücken mit sogenannten Madenschrauben zum Festsetzen des Seils und als Stopper für den Vorhang, zwei hülsenförmigen Elementen mit Innengewinde und einem gelochten Ende zum Durchziehen des Seils und zur Aufnahme eines Endstücks sowie zwei Gelenkelementen mit Außengewinde zur Befestigung der hülsenförmigen Elemente. Die Gelenkelemente weisen eine Lochung mit Innengewinde zur Befestigung des Seilsystems an der Wand oder Decke auf. Die noch nicht zusammengesetzten Waren sind gemeinsam mit zwei Kunststoffdübeln, zwei Bolzen und einem sogenannten Inbusschlüssel in einer Sichtverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Spannvorrichtungen den Charakter der Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf. Abbildung siehe Anlage. Derartig Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 4190 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI12563/26-18302419000

Es handelt sich um Schienen aus unedlem Metall, mit einem über die gesamte Länge annähernd H-förmigem Querschnitt, deren seitliche Kanten über die gesamte Länge nach innen gebogen bzw. abgewinkelt sind. Die Erzeugnisse sind mit einem Kunststoffstreifen (sogenannter Keder) ausgestattet. Die Schienen sind mit weißer Farbe versehen und zum Einbau in Doppelrollos bestimmt. Sie dienen als Befestigungsvorrichtung für eine Gewebebahn (nicht Gegenstand der vZTA), die mittels des Keders in dem Befestigungskanal verklemmt wird.  Die Waren liegen in den Längen 402 mm bis 1152 mm vor. - Antragstellerangaben - Die Schienen aus unedlem Metall bestimmen insbesondere aufgrund des Umfangs und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen (Baubeschlägen) aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8302 4190 00.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI