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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI17975/26-18310000000

Es handelt sich um aus Stahlblech gefertigte, rechteckige Flacherzeugnisse, die auf der Schauseite mit farbigen Figuren und mit einem Firmennamen sowie weiteren Schriftzügen bedruckt sind. Abmessungen: etwa 400 mm x 300 mm x 0,35 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, keine Schilder und Zeichen der Position 9405" zum TARIC-Code 8310 0000 00.

DEBTI19313/26-183100000

Es handelt sich um aus unedlem Metall (Aluminium) gefertigte Markenlogos in nahezu parallelogrammischer Form, die auf der Rückseite mit drei Befestigungsstiften ausgestattet sind. Die Erzeugnisse werden in die Türverkleidung eines Fahrzeugs montiert. Abmessungen: etwa 33,2 mm x 4,35 mm x 10,01 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Namensschildern ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI10577/26-18310000000

Bei den Erzeugnissen, die als sogenannte Geschenkanhänger bezeichnet werden, handelt es sich um rechteckige Erzeugnisse aus unedlem Metall, in Form von Plättchen, die jeweils an einer Schmalseite mit einer Lochung versehen sind, an dem ein Aufhängeband (z. B. aus Spinnstoff) befestigt ist. Die Erzeugnisse weisen verschiedenartige Beschriftungen auf, nämlich "Danke, Frohes Fest, Glückwunsch, Love, Thank You, Viel Glück, X-Mas" oder Happy Birthday" und sind zur mehrfachen Verwendung bestimmt. Maße: 2,1 x 8,5 cm - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Aushängeschilder, Hinweisschilder und ähnlich Schilder, aus unedlen Metallen", zur Codenummer 8310 0000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI5935/26-183100000

Hinweisschild: Es handelt sich um ein Hinweisschild zu der Marke "Diesel". Das Material besteht aus Stahl, dass per Spritzlackierung in rot eingefärbt wurde. V-förmig abgewinkeltes Stahlblech von rd. 40 cm Breite und rd. 4 cm Höhe. Die Ware ist dazu bestimmt in Verkaufsräumen aufgestellt zu werden und dient als Hinweisschild. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse sind als "Hinweisschilder aus unedlem Metall" der Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zuzuweisen.

DEBTI5749/26-18310000000

Es handelt sich um eine vollständig aus unedlem Metall (Aluminium) gefertigte Ware in Form eines Markenemblems, das auf der Rückseite mit spezifisch geformten "Stiften" (3 Pins 2 mm x 4,8 mm) zur Befestigung ausgestattet ist. Das „Emblem“ soll auf dem Lautsprechergitter eines KFZ-Lautsprechers im Fahrzeuginnenraum eines Kraftfahrzeuges befestigt werden, in dem die Pins auf der Rückseite in das Lautsprechergitter gesteckt und umgebogen werden. Maße: Breite des Emblems 58,9 mm mit Schriftzug (Firmenname) - Antragstellerangaben – Abbildung siehe Anlage Das Emblem ist kein Teil eines Lautsprechers, weil es für dessen Funktion nicht unabdingbar ist. Es handelt sich auch nicht um Zubehör für Lautsprecher, weil die Verwendungsmöglichkeiten eines Lautsprechers durch das Emblem (Logo) nicht erweitert werden. Es handelt sich bei den Erzeugnissen um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit i. S. d. Anm. 2 Abs. 1 c) zu ABS XV, die gemäß Anm. 1 g) zu ABS XVI von einer Einreihung in den ABS XVI ausgeschlossen sind. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Namensschildern ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8310 0000 00.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI