DEM/8405/07-14420101900
"Dekorationsartikel",
- aus vier stilisierten Blumen (Höhe ca. 11 cm) aus Sperrholz (Kiefer/Tanne;lt. Antragsteller),
auf einem quadratischen Holzpodest (ca. 10 x 10 x 1 cm) ein Viereck bildend befestigt,
darin mittig eine runde Vertiefung (Tiefe ca. 1 cm, Durchmesser ca. 5 cm) und
- einem ca. 7 cm hohen, leicht konischen, klarsichtigen, trinkglasähnlichen Gefäß (innerer
Bodendurchmesser: ca. 3,5 cm), zum Einstellen eines Teelichtes (nicht Gegenstand der vZTA),
- ohne spezielle Aufnahmevorrichtung für eine Kerze (kein nichtelektrischer Beleuchtungskörper),
- zur Verwendung als Teelichthalter.
Der Ziergegenstand aus Holz bestimmt den Charakter des Ganzen.
"Ziergegenstand (zusammengesetzte Ware aus Ziergegenstand aus Holz - charakterbestimmend - und Trinkglas)
aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der ZAnm 2 zu Kap 44; sog. Dekorationsartikel"