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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEM/8410/07-18505110099

Magnethalter, - aus einem runden Dauermagnet aus Eisen mit einem Durchmesser von ca. 1,0 cm, angebracht auf der Rückseite einer ca. 7,5 cm langen halbplastischen Nachbildung eines Engels aus unedlem Metall, - mit einer Remanenz von 2100 - 2400 Tesla, - zur Befestigung von Notizzetteln an Metallunterlagen. Der Magnet bestimmt den Charakter des Ganzen. "Dauermagnet aus Metall, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge (zusammengesetzte Ware aus Dauermagnet -charakterbestimmend- und Ziergegenstand aus unedlen Metalls)"

DE5267/17-18536693000

SMT IEEE 1394 Steckverbinder (8410-06-1-80), - bestehend aus einem spezifisch geformten Kunststoff-, Metallkörper mit einem 6-poligen IEEE-1394 Stecker auf der einen Seite und entsprechenden elektrisch leitenden Kontaktstiften auf der gegenüberliegenden Seite, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Herstellen einer elektrischen Verbindung durch das Einstecken eines entsprechenden Gegenkontakts nach der Montage auf eine Leiterplatte. Die Ware ist als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, Steckvorrichtung für gedruckte Schaltungen" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DE19988/14-163079010

Sprunggelenkbandage, sog. Dynamics Knöchelsocke Classic, Art. 44 8410, Größe 1, Foto siehe Anlage, - schlauchförmig, anatomisch dem Sprunggelenk angepasst, abgepasst gewirkt; den Knöchel und den Fuß mit Ausnahme der Zehen umhüllend; flachliegend mit einem oberen Durchmesser von ca. 8,5 cm, einem unteren Durchmesser von ca. 7 cm und einer Länge von ca. 21 cm, - aus ca. 1,1 mm dicken, elastischen, einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen, - am oberen Rand mit einem doppelt gearbeiteten, innen angenähten Bund (damit konfektioniert), am unteren Rand abgepasst hergestellt, - dient lt. Antrag der Stabilisierung des Sprunggelenks, u. a. bei chronischer Bänderschwäche, Sehnenreizungen, Prellungen und Verstauchungen, - stellt sich aufgrund der Verwendung nicht als Strumpfware oder als anderes Bekleidungszubehör dar, - nach der Materialbeschaffenheit und der Ausstattung handelt es sich nicht um eine orthopädische Vorrichtung, da sich die Stützfunktion ausschließlich aus der Elastizität der Spinnstoffe herleitet. "Andere konfektionierte Ware (Sprunggelenkbandage) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE1008/14-14421909790

"Wäscheschirm Art.Nr. 84100" - Gestell aus einer Mittelstange, vier Tragarmen und vier Leisten aus Holz (Bambus, lt. Antragsteller), mit Kunststoffhalterungen und Kunststoffschiene, - die Tragarme können an der Schiene nach oben aufgezogen und mit einem Metallstift festgestellt werden, - mit einer Wäscheleine aus synthetischen Schnüren (lt. Antragsteller) bespannt, - zusammen mit einer Bodenhülse aus Kunststoff und einer Schutzhülle aus Spinnstoff für den Einzelverkauf in einer dafür üblichen Verkaufsverpackung aufgemacht. (Abbildung siehe Anlage) Der Charakter der Warenzusammenstellung wird durch die zusammengesetzte Ware -Wäschetrockner aus Holz, Kunststoff und Spinnstoff- bestimmt; innerhalb der zusammengesetzten Ware bestimmt das Holz den Charakter der Ware. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett oder -tisch, keine Särge (Warenzusammenstellung aus Bodenhülse, Schutzhülle und charakterbestimmendem Wäschetrockner aus Holz -charakterbestimmend-, Kunststoff und Spinnstoff), sog. Wäscheschirm"

DE14107/11-19021109000

Sog. Deluxe Shoulder Immobilizer, Art.-Nr. 79-84100, in Form einer mehrteiligen Spinnstoffbandage, bestehend aus einem Brustband zur Anlage am Oberkörper, einem Oberarm- und einem Handgelenkband, die über Hakenbänder am Brustband befestigt werden, sowie einer Immobilisationsschlinge mit Schulterband, das über die nicht betrofffene Schulter geführt wird. Die Vorrichtung dient zur Fixierung der Schulter sowie des Armes am Rumpf nach Operation, Verletzung oder im Anschluss an einen Gipsverband. Zur äußeren Form siehe 2 Abbildungen in Anlage. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen einschließlich Verrenkungen und Gelenkverletzungen" eingereiht.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI