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1 Ergebnisse für "8411990010"

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Siehe auch

841199001080von Gasturbinen für zivile Luftfahrzeuge6%
DEBTI17368/22-18411990020

Turbinenrad - in Form eines spezifisch nach Werkzeichnung im Präzisionsgussverfahren ge-   fertigten Lüfterrads mit neun bzw. acht Schaufelblättern und einer zentrischen   Nabe, mit einer Abmessung (D x H) von ca. 36 x 32 mm bzw. 58 x 39 mm, aus   einer Legierung auf Nickelbasis gemäß DIN-Norm G- NiCr12Al6MoNb bzw.   DIN-Norm G- NiCo10W10Cr9AlTi (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Hitzeresistenz von 950° C bzw. 1050 C , - zum Einbau in die Abgasturbine eines Abgasturboladers, - zum Weiterleiten der Abgasenergie auf eine Welle. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Gasturbinen bestimmt, nicht für Turbo-Strahltriebwerke oder Turbo-Propellertriebwerke, radförmiger Bestandteil einer Gasturbine mit Schaufelblättern von der in Turboladern verwendeten Art, hergestellt im Präzisionsgussverfahren aus einer Legierung auf Nickelbasis gemäß Norm DIN G- NiCo10W10Cr9AlTi und DIN G- NiCr12Al6MoNb, mit einer Hitzeresistenz von nicht mehr als 1100° C, mit einem Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm, mit einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm - sog. Turbinenrad für Abgasturbolader"

DEBTI40223/21-18411990030

Sog. Turbinengehäuse von Abgasturboladern, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung spezifisch geformten, ringförmig gedrehten Stahlgussgehäuse mit   einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1.050 °C und einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbi-   nenrades (Durchmesser: ca 80 mm), mit Befestigungsmöglichkeiten und angebrachter Austrittsöffnung   (Abbildung siehe Anlage), - zur Verwendung als Gehäuseteil einer Turbine eines Abgasturboladers. "Teil, erkennbar ausschließlich für Gasturbinen, keine Ware der Codenummer 8411 9900 10 bis 8411 9900 20 - sog. Turbinengehäuse"

DEBTI21981/19-18411990020

Turbinenrad, - aus einem spezifisch nach technischer Zeichnung im Präzisionsgussverfahren gefertigten Lüfterrads mit neun bzw. acht Schaufelblättern und einer zentrischen Nabe, mit einer Ab- messung (D x H) von ca. 36 x 32 mm bzw. 58 x 39 mm, aus einer Legierung auf Nickelbasis gemäß DIN-Norm G- NiCr12Al6MoNb bzw. DIN-Norm G- NiCo10W10Cr9AlTi, - mit einer Hitzeresistenz von 950 °C bzw. 1050 °C, - zum Einbau in die Abgasturbine eines Abgasturboladers, - zum Weiterleiten der Abgasenergie auf eine Welle. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Gasturbinen bestimmt, nicht für Turbo- Strahltriebwerke oder Turbo-Propellertriebwerke, radförmiger Bestandteil einer Gasturbine mit Schaufelblättern von der in Turboladern verwendeten Art, hergestellt im Präzisionsguss- verfahren aus einer Legierung auf Nickelbasis gemäß Norm DIN G- NiCo10W10Cr9AlTi und DIN G- NiCr12Al6MoNb, mit einer Hitzeresistenz von nicht mehr als 1100 °C, mit einem Durch- messer von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm, mit einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm - sog. Turbinenrad"

DEBTI17575/18-18411990030

Sog. Turbinengehäuse von Abgasturboladern, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung spezifisch geformten, ringförmig gedrehten Stahlgussgehäuse mit einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1.050 °C und einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades (Durch- messer: ca 80 mm), mit Befestigungsmöglichkeiten und angebrachter Austrittsöffnung (Abbildung siehe Anlage), - zur Verwendung als Gehäuseteil einer Turbine eines Abgasturboladers. "Teil, erkennbar ausschließlich für Gasturbinen, keine Ware der Codenummer 8411 9900 10 bis 8411 9900 20 - sog. Turbinengehäuse"

DE10703/17-18411990070

Turbinengehäuse, - aus einem spezifisch geformten, spiralförmigen Stahlgehäuse mit rostfreier Legierung, einer Eintritts- und einer Austrittsöffnung sowie diversen Bohrungen, - mit einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1050° C, - mit einem Durchmesser der Aussparung von 36,65 mm bzw. 42,85 mm, - zur Verwendung als Gehäuse der Turbine eines Turboladers im Kraftfahrzeug. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Gasturbinen bestimmt, spiralförmiger Bestandteil einer Gasturbine für Turbolader, mit einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1050° C, mit einem Durchmesser der Aussparung zur Aufnahme des Turbinenrads von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm - sog. Turbinengehäuse"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI