DE1619/16-18714103000
Unfertige Speichen, Foto siehe Anlage,
- verschiedene (ungestaucht, gestaucht) stabförmige Erzeugnisse mit Kopf,
- - mit einer Länge von ca. 250 mm und einem Durchmesser von ca. 4 mm (ungestaucht),
- - mit einer Länge von jeweils 240 mm und einem Durchmesser von ca. 4 mm über eine Länge
von 45 mm unterhalb des Kopfes und einem sich anschließenden Durchmesser von ca.
3,6 mm bzw. ca. 3,3 mm (gestaucht),
- sind zur ausschließlichen Herstellung von Speichen für Räder für Motorräder vorgesehen
(Rohlinge),
- - werden auf die gewünschte Länge gekürzt, zur Befestigung im Rad mit einem Gewinde
versehen und gegebenenfalls unterhalb des Kopfes gekröpft (in einem bestimmten Winkel
gebogen),
- aufgrund des spezifischen geformten Kopfes (Speichenkopf), dem vorgegeben Durchmesser
und der teilweisen Stauchung weisen sie bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale
der fertigen Speichen auf.
"Teile für Fahrzeuge der Position 8711, Teile für Räder (Rohlinge für Speichen)"