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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DE8510/16-18414594090

Lüfter für Notebooks NotePal L1, - aus einem etwa 390 x 310 mm großen und als Ablage für ein Notebook geformten Gehäuse aus Metall mit einem eingebauten elektromotorbetriebenen, einstufigen Axialventilator mit einem USB-Anschluss (Abbildung siehe Anlage), - zum Erzeugen eines Luftstroms (Luftdruck weniger als 2 bar) und dadurch bedingtem Kühlen eines darauf abgestellten Notebooks, Der Ventilator bestimmt den Charakter des Ganzen. "Ventilator, kein Wand-, Tisch-, oder Bodenventilator, Axialventilator, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht zur Verwendung bei der Herstellung von Computern (zusammengesetzte Ware aus Ventilator - charakterbestimmend- und Notebookablage) - Lüfter für Notebooks"

DE19607/15-18414594090

Grill Föhn, Art. 20539, - in Form eines Radialventilators aus Kunststoff mit seitlicher Luftansaugung, mit Flügelrad, Übersetzungsgetriebe, an das Gehäuse angeformtem Griffstück mit Aufhängehalterung, einsteckbarer Handkurbel und abnehmbarem Blasrohransatz aus Edelstahl (Abbildung siehe Anlage), - noch nicht zusammengesetzt, - in einem Kunststoffbeutel mit bedrucktem Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht, - zum Entfachen von Glut durch Einblasen von Luft, - zur Erzeugung eines Luftdrucks von unter 2 Bar. "Ventilator, ohne eingebauten Elektromotor, Zentrifugalventilator, nicht für zivile Luftfahrzeuge - noch nicht zusammengesetzt; sog. Grill Föhn"

DE17125/14-184145940

Laubbläser, - aus einem formspezifischen Gehäuse mit Blasrohr, Handgriff, eingebautem Elektromotor, einstufigem Zentrifugal-Ventilator und Lithium-Ionen-Akku (Abbildung siehe Anlage), - zum Erzeugen eines Blasluftstroms mit einem Luftdruck von nicht mehr als 2 bar, je nach Modell mit einem Gewicht zwischen 1,75 und 3,75 kg, - zum Beseitigen von Laub, gemähtem Gras, Unrat etc. zum Zwecke der Garten- und Grundstückspflege und der Pflege von z. B. Parkanlagen und Gewerbeflächen, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Ladegerät. Der Laubbläser bestimmt den Charakter des Ganzen. "Ventilator, keine Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilator, Zentrifugalventilator (Warenzusammenstellung aus Laubbläser und nicht charakter- bestimmendem Ladegerät) - sog. Laubbläser"

DE3941/14-18414594090

Gebläse GBL 800 E, - aus einem formspezifischen Gehäuse mit angebrachtem Blasrohr und eingebautem Elektromotor (Leistung 820 Watt), mit einem einstufigen Zentralventilator, Luftein- und -auslass, Staubsack, Bedienelemente zum An- und Ausschalten und zur Regulierung der Luftmenge, Tragegriff und Netzkabel (Abbildung siehe Anlage), - zum Erzeugen eines Blasluftstroms mit einem Luftdruck von weniger als 2 bar, - zur Beseitigung von Staub, Laub, Unrat etc. durch Einsatz des Gebläses oder nach Anbringen des Laubsacks durch Absaugen. Das Gebläse übt die kennzeichnende Haupttätigkeit aus. "Ventilator, kein Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilator, Zentrifugal- ventilator, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge (Multifunktionsgerät mit Gebläsefunktion - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Saugfunktion) - sog. Gebläse"

DE3354/14-18414594090

BBQ Föhn - in Form eines Radialventilators aus Kunststoff mit seitlicher Luftansaugung, mit Flügelrad, Übersetzungsgetriebe, an das Gehäuse angeformtem Griffstück, abnehmbarer Handkurbel und Blasrohransatz aus Aluminium (Abbildung siehe Anlage), - zum Entfachen von Feuer in Holzkohlegrills durch Einblasen von Luft, - zur Erzeugung eines Luftdrucks von unter 2 Bar. "Ventilator, ohne eingebauten Elektromotor, Zentrifugalventilator, nicht für zivile Luftfahrzeuge - sog. Grillanheizer"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI