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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE8510/16-18414594090

Lüfter für Notebooks NotePal L1, - aus einem etwa 390 x 310 mm großen und als Ablage für ein Notebook geformten Gehäuse aus Metall mit einem eingebauten elektromotorbetriebenen, einstufigen Axialventilator mit einem USB-Anschluss (Abbildung siehe Anlage), - zum Erzeugen eines Luftstroms (Luftdruck weniger als 2 bar) und dadurch bedingtem Kühlen eines darauf abgestellten Notebooks, Der Ventilator bestimmt den Charakter des Ganzen. "Ventilator, kein Wand-, Tisch-, oder Bodenventilator, Axialventilator, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht zur Verwendung bei der Herstellung von Computern (zusammengesetzte Ware aus Ventilator - charakterbestimmend- und Notebookablage) - Lüfter für Notebooks"

DE19607/15-18414594090

Grill Föhn, Art. 20539, - in Form eines Radialventilators aus Kunststoff mit seitlicher Luftansaugung, mit Flügelrad, Übersetzungsgetriebe, an das Gehäuse angeformtem Griffstück mit Aufhängehalterung, einsteckbarer Handkurbel und abnehmbarem Blasrohransatz aus Edelstahl (Abbildung siehe Anlage), - noch nicht zusammengesetzt, - in einem Kunststoffbeutel mit bedrucktem Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht, - zum Entfachen von Glut durch Einblasen von Luft, - zur Erzeugung eines Luftdrucks von unter 2 Bar. "Ventilator, ohne eingebauten Elektromotor, Zentrifugalventilator, nicht für zivile Luftfahrzeuge - noch nicht zusammengesetzt; sog. Grill Föhn"

DE3941/14-18414594090

Gebläse GBL 800 E, - aus einem formspezifischen Gehäuse mit angebrachtem Blasrohr und eingebautem Elektromotor (Leistung 820 Watt), mit einem einstufigen Zentralventilator, Luftein- und -auslass, Staubsack, Bedienelemente zum An- und Ausschalten und zur Regulierung der Luftmenge, Tragegriff und Netzkabel (Abbildung siehe Anlage), - zum Erzeugen eines Blasluftstroms mit einem Luftdruck von weniger als 2 bar, - zur Beseitigung von Staub, Laub, Unrat etc. durch Einsatz des Gebläses oder nach Anbringen des Laubsacks durch Absaugen. Das Gebläse übt die kennzeichnende Haupttätigkeit aus. "Ventilator, kein Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilator, Zentrifugal- ventilator, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge (Multifunktionsgerät mit Gebläsefunktion - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Saugfunktion) - sog. Gebläse"

DE3354/14-18414594090

BBQ Föhn - in Form eines Radialventilators aus Kunststoff mit seitlicher Luftansaugung, mit Flügelrad, Übersetzungsgetriebe, an das Gehäuse angeformtem Griffstück, abnehmbarer Handkurbel und Blasrohransatz aus Aluminium (Abbildung siehe Anlage), - zum Entfachen von Feuer in Holzkohlegrills durch Einblasen von Luft, - zur Erzeugung eines Luftdrucks von unter 2 Bar. "Ventilator, ohne eingebauten Elektromotor, Zentrifugalventilator, nicht für zivile Luftfahrzeuge - sog. Grillanheizer"

DE22597/13-18414594090

Lüfter - bestehend aus einem Lüfterrad mit integriertem Elektromotor und Stromanschlusskabel sowie einem einseitig angebrachten Kunststoffgehäuse mit einem Durchmesser von ca. 8,0 cm und einer Höhe von ca. 2,6 cm, mit einer Luftaustrittsöffnung von ca. 3,5 cm (Abbildung siehe Anlage), - zum Erzeugen eines Luftdrucks von weniger als 2 bar, - zum Einbau in eine Steuereinheit für einen Induktionsherd. "Ventilator, keine Ware des TARIC-Codes 8414 5100 10 bis 8414 5100 90, Zentrifugalventilator nicht für zivile Luftfahrzeuge - sog. Blower"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI