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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI21319/25-184439199

Druckerteil, sog. Halteplatte für Druckklischees, im Wesentlichen bestehend aus einer nach technischer Zeichnung gefertigten, annähernd rechteckigen Halterung aus Aluminium. Das Erzeugnis dient dazu, durch Festschrauben ein Druckklischee (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) aufzunehmen. Es wird in einer Heißfoliendruckmaschine zum Bedrucken von Infusionsbeuteln eingesetzt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Pos. 8442, nicht für Apparate der Unterposition (KN) 8443 1940, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl" eingereiht.

DEBTI2848/25-18443919900

Hilfsmaschinen für Druckmaschinen, sog. Abwickelautomat „Automatic Butt Splicer“ bzw. Aufwickelvorrichtung „Automatic Transfer Rewind“. Bei dem Gerät „Automatic Butt Splicer“ handelt es sich um einen Abwickelautomaten, im Wesentlichen bestehend aus einem Hebe- und Beladesystem zur gleichzeitigen Aufnahme von zwei Rollen, Scherenschnitteinheit und Anklebevorrichtung. Das Gerät dient zur Nonstop-Abwicklung, um die Druckmaschine kontinuierlich mit Material zu versorgen, ohne den Druckprozess zu unterbrechen. Bei dem Gerät „Automatic Transfer Rewind“ handelt es sich um eine Aufwickelvorrichtung, im Wesentlichen bestehend aus freitragenden Spindeln mit automatischem Hülsenspannsystem, integrierten Antrieben, gesteuert mittels Bedienkonsole sowie automatischer Entladevorrichtung. Die Maschine dient zur Nonstop-Aufrollung der bedruckten Materialien. Die Maschinen stellen sich als „Zubehör für Druckmaschinen“ der Position 8443 dar und zwar in Form von auswechselbaren Ausrüstungsgegenständen, welche die Maschinen, an denen sie angebracht werden, für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet machen und mit deren Hilfe eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion der Maschinen stehende Sonderarbeit ausgeführt werden kann. Die Maschinen werden als „Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Maschinen zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442 bestimmt, nicht für Apparate der Unterposition (KN) 8443 1940, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen“ eingereiht.

DEBTI21115/24-184439199

Bei der als Vollzylinder bezeichneten Ware handelt es sich um einen sog. Druckformzylinder, im Wesentlichen bestehend aus einem Zylinderkörper aus einer speziellen Aluminium- oder Stahllergierung mit seitlich angebrachten Zahnrädern und optional weiteren Bauteilen wie z. B. Formatscheiben sowie Distanz- und Registerringen. Die Ware ist zudem mit einer bestimmten Klebedeckschicht und einer darunterliegenden PET-Stabilisierungsfolie und einem offenporigen PU-Schaum versehen. Durch diese spezielle Aufmachung kann der Druckformzylinder mit einer Druckplatte/Druckform mit Druckbild (sog. Drucksleeve oder Klischee, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgestattet und in eine Flexodruckmaschine eingesetzt werden. Das Erzeugnis ist erkennbar hauptsächlich zum Einbau in Waren der Pos. 8443 geeignet. Der Vollzylinder wird als "Teil, erkennbar für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Pos. 8442, nicht für Apparate der Unterposition 8443 1940, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl" eingereiht.

DEBTI17332/20-18443919900

Die als "Edelstahrohling 106/80" bezeichnete Ware besteht im Wesentlichen aus einem zylindrischen Hohlrohr aus nichtrostendem Edelstahl mit einer Fixlänge von 1082,4 mm und einem Außendurchmesser von 106 mm. An den Enden sind jeweils spezifisch geformte und nach technischer Zeichnung vermessene Zapfen angebracht. Das Bauteil wird im Anschluss mit einer keramischen Beschichtung überzogen, mit zusätzlichen Anbauteilen versehen und dann in einen Feuchtduktor (Feuchtwerk) einer Bogendruckmaschine verbaut. Es ist erkennbar hauptsächlich für dieses Gerät geeignet und dient dort als eine Art Übertragungswalze für das Druckbild auf Papier. Der Edelstahlrohling wird als "Teil, erkennbar für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Pos. 8442, nicht für Apparate der Unterposition 8443 1940, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl" eingereiht.

DEBTI51991/19-18443919900

Bei der als Hülse bezeichneten Ware handelt es sich um eine sog. Trägerhülse, im Wesentlichen bestehend aus einer zylinderförmigen, innen hohlen und beidseitig geöffneten Basisdruckhülse. Die Ware ist zudem mit einer bestimmten Klebedeckschicht und einer darunterliegenden PET-Stabilisierungsfolie und einem offenporigen PU-Schaum versehen. Durch diese spezielle Aufmachung kann die Basisdruckhülse mit einer Druckplatte/Druckform mit Druckbild (sog. Drucksleeve oder Klischee, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgestattet und auf dem Druckformzylinder in einer Flexodruckmaschine eingesetzt werden. Das Erzeugnis ist erkennbar hauptsächlich zum Einbau in Waren der Pos. 8443 geeignet. Die Hülse wird als "Teil, erkennbar für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Pos. 8442, nicht für Apparate der Unterposition 8443 1940, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

vZTA

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