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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEM/8453/07-18504509520

Spule (Abbildung s. Anlage) - aus einer Kupferdrahtwicklung mit einem Ferritkern, auf einem Kunststoffträger mit zwei Anschlussstiften, - mit einer Induktivität von nicht mehr als 62 mH, - zum Einbau in Vorschaltgeräte bestimmt. "Selbstinduktionsspule, nicht von der mit Telekommunikationsgeräten und für Stromversorgungseinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge, mit einer Induktivität von nicht mehr als 62 mH"

DEBTI23277/24-18453900000

Einstellkeil (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigten, gewinkelten (90°)   Einbauelements aus Stahl-Guss (Abmessungen L x B x H: 65 x 40 x 32 mm),   mit je einer Bohrungen an einem der beiden Schenkel, - erkennbar als Komponente einer Lederspaltmaschine zum Trennen von Material-   schichten bestimmt, - zur Ermöglichung von Ausrichtung und Befestigung einer Achse innerhalb der   Lederspaltmaschine. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine zum Bearbeiten von Leder - Einstellkeil für Lederspaltmaschine"

DEBTI51873/18-13824999390

Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um die Substanz EDDHSA-Eisen-Natrium-Kalium-Salz / EDDHSA-FeK2Na mit 6 % Eisen, CAS.-Nr. 84539-54-8. Außerdem enthält die Ware noch ca. 25 % Oligomere aus Nebenreaktionen, < 5 % 4-Phenylsulfonsäure und Wasser. Die Ware liegt in Form eines dunkelroten Mikrogranulats vor. Die Qualität entspricht der Goldmann-Spezifikation "EDDHSA FeK-2008-0365b". Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Bestandteilen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere.

DE1343/17-16404199000

Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Schuhe, Artikel 84530", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - nach der Gesamtkonzeption nicht für eine sportliche Betätigung "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den UPos. 6404 1100 bis 6404 1910 genannt"

DEF/5015/08-16117808000

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Wristwarmer, Art. 8453, Größe M, siehe Foto - aus bis zu 8 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), weder gummielastisch noch kautschutiert, - schlauchförmig, durch Zusammennähen, u. a. an der Längesseite, konfektioniert, - in den Abmessungen: etwa 23 cm lang und mit einem Durchmesser von etwa 11 cm, - mit Daumenloch; ohne ausgearbeiteten Daumen und ohne Finger (somit kein Handschuh der Position 6116), - bedeckt die halbe Hand (bis zu den Fingeransätzen, jedoch nicht die Finger) und etwa den halben Unterarm, - in der Nähe des unteren Randes mit aufgesticktem Firmenlogo, - am oberen und unteren Rand mit einem gewirkten Band eingefasst, - kennzeichnet sich nach Beschaffenheit und Verwendungszweck als individuelles, selbständiges Einzelstück, das die Bekleidung ergänzt und nicht vom Warenkreis der Unterpositionen 6117 1000 erfasst wird.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI