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Gasbetriebenes Nagelgerät (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines von Hand zu führenden Werkzeuges (Abmessungen: L x B x H 382 x 108 x 377 mm), im Wesentlichen bestehend aus Gehäuse mit Griff, Luftfilter, Zündkerze, Achse, Gleitlager, Rotor, Brennkammer, Zylinder, Kolben, Akku und Ventilator, - im maßgebenden Zeitpunkt ohne Gaskartusche und Befestigungsmittel (Nagelstreifen), - konzipiert als handgehaltenes Werkzeug mit eingebautem, nicht elektrischem Motor (An- trieb erfolgt mittels Zündfunken über die Verbrennung des Gas-/ Luft-Gemisches in der Brennkammer), - dient zum Eintreiben von auf Streifen magazinierten Nägeln in Beton, Stahl oder Mauer- werk im handwerklichen Bereich, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung (zum dauernden Gebrauch besonders kon- struierter Transportkoffer) mit Ladegerät und Benutzerhandbuch (Beipack). Das gasbetriebene Nagelgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Von Hand zu führendes Werkzeug mit eingebautem, nicht elektrischem Motor, anderes Werkzeug, keine Kettensäge (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelver- kauf aus Nagelgerät - charakterbestimmend - und Beipack) - Gasbetriebenes Nagelgerät"
Handhydraulisches Presswerkzeug (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines von Hand zu führenden, zangenartigen Presswerkzeugs aus einem Griffstück, einem Hydraulikgrundgerät und einer Kolbenbaugruppe sowie einem Presskopf, - zur Herstellung einer lötfreien Verbindung durch Verpressen von Kabelschuhen. "Hydraulisch betriebenes Werkzeug, von Hand zu führen, keine Kettensäge - Presswerkzeug"
Benzin-Rasentrimmer (Abbildung siehe Anlage) - bestehend aus einer von Hand zu führenden Antriebseinheit mit U-förmigem Handgriff, Tragegurt, Antriebswellengruppe, Bedienelementen und einer Werkzeugaufnahme am unteren Ende, einem luftgekühlten Zweitakt-Benzinmotor (Hubraum: 52 cm³) mit einer Leistung von 1,9 kW und einem 1,2-Liter-Tank, - geliefert mit einem 100-Zahn-Sägeblatt, Nylonschneidfadenkopf und Dreizahnklinge (Sense), - zum Schneiden und Trimmen von Rasen und Rasenkanten, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Arbeitshelm und Gehörschutz (Beipack), - mit zur Montage benötigtem Werkzeug. Der Benzin-Rasentrimmer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Von Hand zu führendes Werkzeug mit eingebautem Benzinmotor, keine Kettensäge, Rasentrimmer - charakterbestimmend - in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmenden Beipack - Benzin-Rasentrimmer"
Benzin-Trennschneider (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Einzylinder-Zweitakt-Benzinmotor mit einem Hubraum von 86 cm³, mit Seilzugstarter, Bügelhandgriff, Handgriff mit Gashebel und Bedienelementen, Benzintank (1,1 l), Aufnahmevorrichtung für Trennscheibe mit Scheibenschutz, Anschluss für externe Wasserzufuhr zur Kühlung der Trennscheibe, mit einem Gewicht von 11,3 kg, mit zwei Innensechskantschlüsseln (5 und 6 mm) sowie einem Kombischlüssel 13/19 mm, - zum handgeführten Trennen von Beton, Stein, Asphalt, etc. "Von Hand zu führendes Werkzeug mit eingebautem Motor, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8467 1110 bis 8467 2985, keine Kettensäge, mit Innensechskantschlüsseln und Kombischlüssel zur Montage und Instandsetzung - Benzin-Trennschneider"
Kombigerät (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Benzinmotor-Einheit, Anschlussstange mit Kupplung Verlängerungsvorsatz, Haltegriff und Tragegurt, geliefert mit einem Heckenscheren-Aufsatz mit Schwert, einem Hochentaster-Aufsatz mit Sägekette und einem Freischneider-/Grastrimmer-Aufsatz mit Fadenspule und 3-Zahn-Messer, einem Innensechskantschlüssel und einem Zündkerzenschlüssel, - zum Schneiden von Hecken, Büschen und Ziersträuchern, zum Sägen von Ästen und Bäumen und für Mäharbeiten von Gras (ohne kennzeichnende Haupttätigkeit), - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit einem Sägekettenöl, einem Mischbehälter, einem Trichter, einer Werkzeugtasche, einer Schutzbrille und einem Ersatzfaden (Beipack). Das Kombigerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Von Hand zu führendes Werkzeug mit eingebautem Benzinmotor, keine Kettensäge (Kombigerät zum Schneiden, Sägen und Mähen -ohne kennzeichnende Haupttätigkeit-, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack) - Kombigerät"