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1 Ergebnisse für "8472908000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

847290800080andere6%
DEBTI12827/26-18472908000

Es handelt sich um einen Heftapparat, im Wesentlichen aus Kunststoff und Metall bestehend, mit einer Grundplatte und federnd gelagertem Druckbügel aus Metall mit integriertem Klammer-Magazin (hier ohne Heftklammern). Die Ware ist zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum manuellen Zusammenfügen von Schriftstücken mittels Metall-Heftklammern bestimmt.  Das Erzeugnis ist als "Büroapparate, weder in den Positionen 8470 und 8471, den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI6744/26-18472908000

Sog. Tischabroller, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Klebebandabroller aus Kunststoff, mit Rollenaufnahme, gezahnter Abreißkante   aus Metall und einer rutschfesten ovalen Grundplatte mit rutschfestem Anti-Slip Boden   und Gewicht aus Zement und Stahl um den Tischabroller massiver und zu machen, - zum manuellen Abtrennen und Entnehmen von Klebestreifen nach dem Aufstellen auf einer   Oberfläche (z.B. einer Tischplatte). Der Tischabroller wird in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 genannt" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI7960/26-18472908000

Sog. Tischabroller, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Klebebandabroller aus Kunststoff, mit Rollenaufnahme, gezahnter Abreißkante   aus Metall und einer rutschfesten ovalen Grundplatte mit rutschfestem Anti-Slip Boden   und Gewicht aus Zement und Stahl um den Tischabroller massiver und zu machen, - zum manuellen Abtrennen und Entnehmen von Klebestreifen nach dem Aufstellen   auf einer Oberfläche (z.B. einer Tischplatte). Der Tischabroller wird in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 genannt" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI37893/25-18472908000

Bei der als "Anspitzer - elektrisch" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Bleistiftspitzmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa ovalen, cremefarbenen Gehäuse aus Kunststoff, mit einem transparenten Auffangbehälter auf der einen Seite und einem batteriebetriebenen Elektromotor auf der anderen Seite, auf der Oberseite zwei Spitzlöcher für normale Stifte (6-8 mm) und Jumbo-Stifte (9-12 mm), An- und Ausschalter und Antirutschfüße an der Unterseite. Die Schneidwerke bestehen aus Karbonstahl und können mittels eines Push-Mechanismus ausgetauscht werden. Die Ware verfügt über eine Grundplatte zum Aufstellen auf einer Tischplatte, dient dem Anspitzen von Blei- und Farbstiften und wird zusammen mit einer nicht charakterbestimmenden Batterie in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "anderer Büroapparat als in den Positionen 8470 oder 8471 genannt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI37896/25-18472908000

Bei der als "Anspitzer - elektrisch" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Bleistiftspitzmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa ovalen, grauen Gehäuse aus Kunststoff, mit einem transparenten Auffangbehälter auf der einen Seite und einem batteriebetriebenen Elektromotor auf der anderen Seite, auf der Oberseite zwei Spitzlöcher für normale Stifte (6-8 mm) und Jumbo-Stifte (9-12 mm), An- und Ausschalter und Antirutschfüße an der Unterseite. Die Schneidwerke bestehen aus Karbonstahl und können mittels eines Push-Mechanismus ausgetauscht werden. Die Ware verfügt über eine Grundplatte zum Aufstellen auf einer Tischplatte, dient dem Anspitzen von Blei- und Farbstiften und wird zusammen mit einer nicht charakterbestimmenden Batterie in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "anderer Büroapparat als in den Positionen 8470 oder 8471 genannt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

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