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1 Ergebnisse für "8504901700"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

850490170080andere6%
DEBTI23606/26-18504901700

Teil von einem Transformator, sog. "Spacer", siehe Abbildung in der Anlage, - nach technischer Zeichnung spezifisch hergestelltes T-förmiges Erzeugnis aus Kunststoff   (Abmessungen: ca. 38 mm x 14,6 mm x 8 mm) mit Aussparungen, - als erkennbares Teil zur Verwendung als Fixierelement von zwei Rogowski-Spulen in einem   Messwandler (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bestimmt. Die Ware ist als "Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, kein Ferritkern, keine Stahl-Elektrobleche und -kerne, auch geschichtet oder gewickelt" einzureihen.

DEBTI21144/26-18504901700

Teil von einem Transformator, sog. "Spacer", siehe Abbildung in der Anlage, - nach technischer Zeichnung spezifisch hergestelltes T-förmiges Erzeugnis aus Kunststoff   (Abmessungen: ca. 43,4 mm x 9,4 mm x 6 mm) mit Aussparungen, - als erkennbares Teil zur Verwendung als Fixierelement von zwei Rogowski-Spulen in einem   Messwandler (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bestimmt. Die Ware ist als "Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, kein Ferritkern, keine Stahl-Elektrobleche und -kerne, auch geschichtet oder gewickelt" einzureihen.

DEBTI13993/25-18504901700

Teil einer Selbstinduktionsspule, sog. "Wickelkörper",  - in Form eines spezifisch geformten Kunststoffrahmens   (Abmessungen [L x B x H]: 73,2 mm x 16,1 mm x 7,4 mm) mit Aussparungen, - erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Selbstinduktionsspulen   bestimmt. Die Ware wird als "Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen, anderes als Ferritkern sowie Stahl-Elektrobleche und -kerne" eingereiht.

DEBTI50278/24-18504901700

Teil eines Transformators, in zwei unterschiedlichen Ausführungen mit verschiedenen Abmessungen,  - bestehend jeweils aus einem rechteckigen Gehäuse mit Kühlrippen und Lochbohrungen, - zur Verwendung als Gehäuse zur Aufnahme eines Transformators bzw. von zwei    Transformatoren (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich von Transformatoren, kein Ferritkern, kein Stahl-Elektroblech und -kern" einzureihen.

DEBTI53630/23-18504901700

Teil eines Transformators, als zweiteilges Gehäuse aus unedlem Metall, bestehend aus - einem kreisrunden Deckel (Abmessungen: ca. 112 mm x 5 mm) mit drei verschiedenen Lochbohrungen ( Durchmesser: 7 mm, 10 mm und 25 mm) und abgekantetem Rand, - einem kreisrunden Gehäuseunterteil (Abmessungen: ca. 112 mm x 56 mm), mit drei Aussparungen an der Oberkante (B: 15 mm, T: 22 mm ) für Kabeldurchführungen,  - zur Verwendung als Gehäuse eines Transformators (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich von Transformatoren, kein Ferritkern, kein Stahl-Elektroblech und -kern" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI