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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI3671/19-18504909990

Teil eines Stromrichters, Gehäuseelement sog. Housing für einen sog. EMV-Filter eines DC/DC Wandlers (Stromrichter), quaderförmiges Kunststoffelement, Abmessungen: ca. 46,7 x 36,7 x 16,5 mm, mit Rastnasen und Vertiefungen bzw. Aussparungen versehen, siehe Abbildung. Das Erzeugnis ist als "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Stromrichter bestimmt, keine Baugruppe für Waren der Unterposition 8504 4030 bestimmt, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge - Housing" einzureihen.

DEBTI14538/19-18504909990

Spezifisch geformtes Teil (Abmessungen: 41,4 mm x 40,15 mm x 39,28 mm), in Form eines Winkelstücks mit mehreren Bohrungen (siehe Abbildung), aus Aluminiumguss, zur Verwendung als Gehäuse eines elektrischen Stromrichters (Antragsangaben). Die Ware ist als "erkennbares Teil eines elektrischen Stromrichters, nicht von den Unterpositionen 8504 9005 bis 8504 9099 10 erfasst" einzureihen.

DEBTI14541/19-18504909990

Spezifisch geformtes Teil (Abmessungen: 210 mm x 100 mm x 15 mm), in Form eines flachen Deckels mit konkaver Außenseite, mit vier Befestigungsbohrungen in den Ecken und eingeprägtem Schriftzug (siehe Abbildung), aus Aluminiumguss, zur Verwendung als Gehäuseteil eines elektrischen Stromrichters (Antragsangaben). Die Ware ist als "erkennbares Teil eines elektrischen Stromrichters, nicht von den Unterpositionen 8504 9005 bis 8504 9099 10 erfasst" einzureihen.

DEBTI14542/19-18504909990

Spezifisch geformtes Teil (Abmessungen: 330 mm x 308 mm x 107 mm), in Form einer quaderförmigen, oben offenen Wanne, mit vier Befestigungsbohrungen in den Ecken und umlaufenden Kühlrippen (siehe Abbildung), aus Aluminiumguss, zur Verwendung als Gehäuseteil eines elektrischen Stromrichters (Antragsangaben). Die Ware ist als "erkennbares Teil eines elektrischen Stromrichters, nicht von den Unterpositionen 8504 9005 bis 8504 9099 10 erfasst" einzureihen.

DEBTI14543/19-18504909990

Spezifisch geformtes Teil, sogenanntes Befestigungsteil, in Form eines Eckstücks, mit pulverbeschichteter äußerer Oberfläche (siehe Abbildung) und mit rückseitig eingeprägter Sachnummer, aus Aluminiumguss, zur Verwendung als Gehäuseteil eines elektrischen Stromrichters (Antragsangaben). Die Ware ist als "erkennbares Teil eines elektrischen Stromrichters, nicht von den Unterpositionen 8504 9005 bis 8504 9099 10 erfasst" einzureihen.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI