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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI10369/26-18507600058

Lithium-Ionen-Akkumulator-Zelle (Abbildung siehe Anlage), - in Form einer quaderförmigen, prismatischen Zelle (mit einer Breite von   237,7 mm, einer Dicke von 32,82 mm und einer Höhe von 118,5 mm) in   Nickel-Mangan-Kobald-Technologie (NMC), - mit einer Nennkapazität von 138,3 Ah und einer Nennspannung von 3,73 V, - zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Elektro-   fahrzeugbatterien. "Elektrischer Akkumulator, Lithium-Ionen-Akkumulator, prismatischer elektrischer   Lithium-Ionen-Akkumulator mit:   - einer Breite von 120, 0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305,0 mm,   - einer Dicke von 12,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 67,0 mm,   - einer Höhe von 72,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 126,0 mm,   - einer Nennspannung von 3,6 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,75 V,   - einer Nennkapazität von 6,9 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 265 Ah,   zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Elektrofahrzeugbatterien" Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des EZT stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung.

DEBTI23972/25-18507600030

Lithium-Ionen-Akkumulatorzelle, - in einem zylindrischen Gehäuse (mit einer Länge von 70,15 mm    und einem Durchmesser von 21,15 mm), - mit einer Kapazität von 5000 mAh, - zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien. "Elektrischer Akkumulator, Lithium-Ionen-Akkumulator, in zylindrischer Form, mit einer Länge    von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit einer    Nennkapazität von 1200 mA Stunden oder mehr, zum Herstellen von wiederaufladbaren    Batterien" Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in  die oben angegebene Codenummer des EZT stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der  erforderlichen Bescheinigung.

DEBTI23416/25-18507600030

Lithium-Ionen-Akkumulatorzelle (Abbildung siehe Anlage), - in einem zylindrischen Gehäuse mit einer Länge von 70,65 mm, einem Durchmesser    von 21,44 mm, und mit einer Kapazität von 4900 mAh, - zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien. "Elektrischer Akkumulator, Lithium-Ionen-Akkumulator, in zylindrischer Form, mit einer Länge    von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit einer    Nennkapazität von 1200 mA Stunden oder mehr, zum Herstellen von wiederaufladbaren    Batterien" Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in  den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der  erforderlichen Bescheinigung.

DEBTI12389/25-18507600030

Lithium-Ionen-Akkumulatorzelle (Abbildung siehe Anlage), - in einem zylindrischen Gehäuse (mit einer Länge von 64 mm    und einem Durchmesser von 18,5 mm), - mit einer Kapazität von 2000 mAh, - zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien. "Elektrischer Akkumulator, Lithium-Ionen-Akkumulator, in zylindrischer Form, mit einer Länge    von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit einer    Nennkapazität von 1200 mA Stunden oder mehr, zum Herstellen von wiederaufladbaren    Batterien" Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in  die oben angegebene Codenummer des EZT stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der  erforderlichen Bescheinigung.

DEBTI56687/24-18507600058

Lithium-Ionen-Akkumulator-Zelle (Abbildung siehe Anlage), - in Form einer quaderförmigen, prismatischen Zelle (mit einer Breite von 237,7 mm bis 303,9 mm,   einer Dicke von 21,5 mm bis 32,9 mm und einer Höhe von 103,9 mm bis 118,5 mm), - mit einer Nennkapazität von 141 Ah bis 154 Ah und einer Nennspannung von 3,67 V bis 3,73 V, - zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Elektrofahrzeugbatterien. "Elektrischer Akkumulator, Lithium-Ionen-Akkumulator, prismatischer elektrischer Lithium-   Ionen-Akkumulator mit:   - einer Breite von 120,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305,0 mm,   - einer Dicke von 12,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 67,0 mm,   - einer Höhe von 72,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 126,0 mm,   - einer Nennspannung von 3,6 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,75 V,   - einer Nennkapazität von 6,9 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 265 Ah,   zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Elektrofahrzeugbatterien" Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung  in die oben angegebene Codenummer des EZT stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der  erforderlichen Bescheinigung.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI