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1 Ergebnisse für "8523299000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

852329900080andere6%
DE9007/15-18523299000

Bei der als "Magnetfolie" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Polyesterfolie als Trägerfilm, die mit einer Schutzlackschicht, Magnetlackschicht und Klebeschicht versehen ist. Sie dient zur Aufzeichnung personenbezogener und anderer Daten nach Zuschneiden in Streifen und Aufbringen durch Druck und Hitze auf den Rohling (z.B. Scheckkarten, Kundenkarten, Flugtickets). Das Erzeugnis wird als "magnetischer Aufzeichnungsträger, anderer als von den Unterpositionen (HS) 8523 21 und (KN) 8523 2915 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEM/8402/07-18523299000

Magnetfolie - aus einer Polyesterfolie (Trägerfolie) mit Schutzlackschicht, Magnetlackschicht und Klebeschicht, in Rollen mit unterschiedlicher Breite und Länge, - zur Aufzeichnung personenbezogener und anderer Daten nach Zuschneiden auf Streifen und Aufbringen auf den Rohling (z.B. Scheckkarten, Kundenkarten, Flugtickets) durch Druck und Hitze. "Magnetischer Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung, keine Karte mit Magnetstreifen, kein Magnetband, keine Magnetplatte - Magnetfolie"

DEBTI44836/25-18523599000

Bei der als Plättchen für Programmierleiste, Standardpaket, bezeichneten Ware handelt es sich um ein Set aus insgesamt 25 gleichartigen Plättchen aus Kunststoff, jeweils mit den Abmessungen 3,1 x 3,1 x 0,4 cm mit verschiedenen, aufgedruckten Motiven (8 x Vorwärts, 8 x Rückwärts, 4 x Abbiegen links (90°), 4 x Abbiegen rechts (90°) und 1 x Pause). Die Erzeugnisse bestehen im Inneren jeweils aus einer gedruckten Schaltung, welche mit einem Microcontroller, mehreren Widerständen und Kondensatoren bestückt ist und rückseitig eine Antenne aufweist. Auf den Plättchen ist jeweils ein bestimmter Steuerbefehl gespeichert, welcher mittels RFID-Technologie durch eine Programmierleiste ausgelesen wird und durch die ein angeschlossener Roboter gesteuert werden kann (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Waren sind zusammen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht von den Unterpositionen (HS) 8523 51 bis 8523 52 erfasst, mit Aufzeichnung" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI44837/25-18523599000

Bei der als Plättchen für Programmierleiste Pro bezeichneten Ware handelt es sich um ein Set aus insgesamt 25 gleichartigen Plättchen aus Kunststoff, jeweils mit den Abmessungen 3,1 x 3,1 x 0,4 cm mit verschiedenen, aufgedruckten Motiven (8 x Sound, 13 x RGB, 4 x Scheinwerfer). Die Erzeugnisse bestehen im Inneren jeweils aus einer gedruckten Schaltung, welche mit einem Microcontroller, mehreren Widerständen und Kondensatoren bestückt ist und rückseitig eine Antenne aufweist. Auf den Plättchen ist jeweils ein bestimmter Steuerbefehl gespeichert, welcher mittels RFID-Technologie durch eine Programmierleiste ausgelesen wird und durch die ein angeschlossener Roboter gesteuert werden kann (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Waren sind zusammen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht von den Unterpositionen (HS) 8523 51 bis 8523 52 erfasst, mit Aufzeichnung" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI44864/25-18523599000

Bei der als Plättchen für Programmierleiste Pro, Erweiterungsset, bezeichneten Ware handelt es sich um ein Set aus insgesamt 25 gleichartigen Plättchen aus Kunststoff, jeweils mit den Abmessungen 3,1 x 3,1 x 0,4 cm mit verschiedenen, aufgedruckten Motiven (4 x Abbiegen links (45°), 4 x Abbiegen rechts (45°), 3 x offene Plättchen „Wiederholen“, 12 x „Wiederholen“, 2 x Pause). Die Erzeugnisse bestehen im Inneren jeweils aus einer gedruckten Schaltung, welche mit einem Microcontroller, mehreren Widerständen und Kondensatoren bestückt ist und rückseitig eine Antenne aufweist. Auf den Plättchen ist jeweils ein bestimmter Steuerbefehl gespeichert, welcher mittels RFID-Technologie durch eine Programmierleiste ausgelesen wird und durch die ein angeschlossener Roboter gesteuert werden kann (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Waren sind zusammen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht von den Unterpositionen (HS) 8523 51 bis 8523 52 erfasst, mit Aufzeichnung" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI