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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI11617/26-185367000

Bei der als "optische Faserdurchführungen" bezeichneten Waren handelt es sich um zusammengesetzte Waren (sechs Zeichnungsnummern), jeweils bestehend aus einem optischen Verbinder in Form eines Steckers (charakterverleihend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) und einem Flansch. Die Durchführungen bestehen im Wesentlichen aus einem Außengehäuse aus Edelstahl mit einer innenliegenden eingeklebten Faser (Ferrule) sowie Staubschutzkappen und ist mittig von einem Flansch umfasst. Der Flansch wird je nach Artikel eingeschraubt , als CF- oder KF-Flansch verbunden oder eingeschweißt. Das Erzeugnis dient zum Verbinden und gegeneinander Ausrichten von optischen Fasern in z.B. Messtechniken, bei denen ein hermetischer Übergang von Vakuum zur Atmosphäre erforderlich ist. Die Ware ist als "Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel" einzureihen.

DEBTI3777/26-18536700099

Optischer Steckverbinder, - optischer Verbinder, noch nicht zusammengesetzt, bestehend aus einem Außengehäuse   aus Kunststoff, einem Innengehäuses mit einer Ferrule, einer Crimphülse, einer   Staubschutzkappe sowie einer Knickschutzhülle, - zum Verbinden und gegeneinander Ausrichten von optischen Fasern, Bündeln aus   optischen Fasern oder optischen Kabeln mit Anschlussstücken. Die Ware ist als "Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel, nicht zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Positionen 8521 und 8528, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI3119/26-18536700099

Bei dem optischen Steckverbinder mit der Bezeichnung LC/UPC handelt es sich um einen optischeren Verbinder (Schnellanschluss), im Wesentlichen bestehend aus einem Außengehäuse aus Kunststoff, einem Innengehäuse mit einer vorpolierten Ferrule aus Keramik. Das Erzeugnis dient zum Verbinden und gegeneinander Ausrichten von optischen Fasern, Bündeln aus optischen Fasern oder optischen Kabeln mit Anschlussstücken. Die Ware ist als "Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel, nicht zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Positionen 8521 und 8528, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI26888/25-18536700099

Bei der zu begutachtenden Ware handelt es sich um einen ca. 39 mm langen optischen Verbinder (Lichtwellenleitersteckverbinder) in Form eines Kunststoffgehäuses mit zwei Keramikferrulen zum Führen der Glasfaser und einem sog. Stopper Tube aus Metall zum Anschluss des Glasfaserkabels. Die Ware dient zum Verbinden und mechanischen Ausrichten von optischen Fasern. Die Ware ist als "Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel, keine Ware der Unterposition (TARIC) 8536 7000 10, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI17224/25-18536700099

Sog. Fiber Optik Adapter, Serie 106397, LC2+, - Artikel: 1063971502, 1063973010, - optischer Verbinder, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einer Ferrule   aus Keramik in einem Gehäuse, - in unterschiedlicher Ausführung (u.a. Farbe), - zum Verbinden und mechanischen Ausrichten optischer Fasern,    Bündeln aus optischen Fasern oder optischer Kabel mit Anschlussstücken. Die Ware wird als "anderer Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel, nicht zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Positionen 8521 und 8528, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI