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Gehäuse - aus unedlem Metall, ringähnliche Form mit hebelartiger Vorrichtung, für Flanschanschluss PN 10, PN 16, nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigt, - zur Montage in Absperrklappen als form- und funktionsspezifisches Bauelement. "Teil, erkennbar ausschließlich für Absperrklappen bestimmt, nicht für bestimmte Luftfahr- zeuge - Gehäuse"
Sog. Abschluss- und Zwischenplatte 0,8 mm, - speziell geformte, mit Führungsstegen, Bohrungen und Arretierungsvorrichtungen versehene Kunststoffplatte, - Abmessungen ca. 48,5 x 33,0 x 0.8 mm (H x B x T) - hauptsächlich als Abschlussplatte einer Durchgangs- /Schutzleiterklemme bestimmt. Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich für elektrische Geräte der Position 8536 bestimmt, nicht für Waferprober, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe), nicht für bestimmte Luftfahrzeuge, nicht von den TARIC-Codes 8538 9099 50 bis 8538 9099 70 erfasst" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
Sog. Scannerblock für modularen Optosensor, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse in den Abmaßen ca. 40 x 114 x 53 mm (B x H x T), - mit vier innenliegenden Steckanschlüssen zur Verbindung mit einem Powermodul, - mit einem Sende- und Empfangsteil für infrarotes Licht. Der Scannerblock ist ein erkennbares Teil für einen lichtempfindlichen Schalter. Es dient sowohl als Hülle (für ein Powermodul und für ein Logikmodul) in einem modular aufgebauten, lichtempfindlichen Schalter mit NPN- bzw. PNP-Schaltanschlüssen und arbeitet gleichzeitig als Reflexionslichttaster. Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich für elektrische Geräte der Position 8536 bestimmt, nicht für Waferprober, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
Teil eines Anzeige- und Bediengeräts, sogenannte "Gehäusefront", aus einem rechteckigen Aluminium-Druckguss-Rahmen mit einem eingebauten, transparenten resistiven Touch-Panel mit vierpoligem Anschlusskabel, mit farbig bedruckter Frontfolie aus Kunststoff und mit zwei Dichtstreifen ausgerüstet (Abbildung mit aufgebrachter Schutzfolie), ohne weitere elektrische oder elektronische Komponenten, zur Verwendung als Gehäusevorderteil und als Element für die Eingabe manueller Bedienbefehle eines elektronischen Anzeige- und Bediengeräts (sog. "Human-Machine-Interface - HMI"). Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein Gerät der Pos. 8537 bestimmt, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 8538 1000 00 bis 8538 9099 70 erfasst" einzureihen.
"Untergehäuse", siehe Abbildung in der Anlage, - in Form einer spezifisch geformten Platte aus Aluminium mit Ausformungen und Bohrungen, - mit den Abmessungen von ca. 176 x 156 mm, - zur Verwendung als unterseitiges Gehäuseteil einer Motorsteuerung (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) der Position 8537. Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich für ein Gerät der Position 8537 bestimmt, anderes als in der TARIC-Unterposition 8538 1000 00 genannt, nicht für Waferprober, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" einzureihen.