31 Ergebnisse für "8544"
Gehäuse - aus unedlem Metall, ringähnliche Form mit Zentrierösen und hebelartiger Vorrichtung, nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigt, - zur Montage in Absperrklappen als form- und funktionsspezifisches Bauelement. "Teil, erkennbar ausschließlich für Absperrklappen bestimmt, nicht für bestimmte Luftfahr- zeuge - Gehäuse"
Isoliertes elektrisches Kabel, als kombinierte Maschine, siehe Abbildung in der Anlage, - bestehend aus einem einzeln isolierten, elektrischen Kabel, an einem Ende mit einem Kaltgerätestecker (C14), am anderen Ende mit einem Schutzkontaktstecker (Typ E + F) versehen, - in Kombination mit einem mittig montierten sog. "RCD-Fehlerstromschutzschalter" (Leistungsschalter) mit zwei Tasten "Reset" und "Test", - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zur Verwendung als Netzspannungszuleitung für ein elektrisches Fußbadgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bestimmt. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine ist nicht feststellbar, sodass die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von den TARIC-Unterpositionen 8544 4210 00 bis 8544 4290 75 erfasst" einzureihen.
Kabel aus optischen Fasern, sog. "USB3.1 GEN1 Hybrid Active Optical Cable", siehe Abbildung in der Anlage, in Form einer kombinierten Maschine, - mit einer Länge von ca. 50 m, - bestehend aus einem optischen Kabel aus zwei einzeln umhüllten Multimode-Glasfasern (Faserart: OM1; Fasertyp: G.651) zur Übertragung von optischen Signalen sowie zwei isolierten Kupferleitern zur Daten- und Stromübertragung, vom Kevlar umgeben, in einem gemeinsamen Außenmantel mit einem Durchmesser von ca. 4 mm (sog. Hybridkabel), - in Kombination mit einer optoelektronischen Sendeeinheit in einem USB-Steckverbinder und einer optoelektronischen Empfängereinheit in einem USB-Steckverbinder zum Konvertieren und Senden bzw. Empfangen und Konvertieren von Daten sowie zur Übertragung von Strom, - in einem Karton verpackt. Das Hybridkabel stellt die kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine dar. Die Ware ist als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen, kein Kabel aus optischen Monomode-Fasern, keine Ware der Codenummer 8544 7000 91 0" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, - mit einer Länge von ca. 0,5 m, - an beiden Enden jeweils mit einem 19-poligen HDMI-Steckverbinder ausgestattet, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Verbinden von Geräten der Unterhaltungselektronik mit entsprechendem Anschluss zur Übertragung von Audio- und Videosignalen. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, - mit einer Länge von ca. 0,3 m, - an beiden Enden jeweils mit einem HDMI-Stecker in gewinkelter Ausführung ausgestattet, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Verbinden von Geräten der Unterhaltungselektronik mit entsprechendem Anschluss zur Übertragung von Audio- und Videosignalen. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art" einzureihen.