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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI43241/25-18544601090

Isoliertes elektrisches Kabel,  - mit einer Länge von ca. 20 m, - bestehend aus einem einzeln isolierten Kupferleiter aus mehreren Leitereinzeldrähten in einem   gemeinsamen Kabelmantel, - ohne Anschlussstücke, - für eine Spannung von bis zu 1,5 kV, - zur Verwendung in Photovoltaik-Anlagen. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von mehr als 1000 V, mit Kupferleitern, nicht von der TARIC-Unterposition 8544 6010 10 erfasst" einzureihen.

DEBTI26910/25-18544601090

Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Solarkabel Verlängerung", - bestehend aus zwei Kabeln aus ummantelten, verzinnten Kupferleitern,    mit einer Länge von jeweils ca. 3 m, - an beiden Enden mit einem MC4-Steckverbinder ausgestattet, - für eine Spannung von max. 1500 V DC, - zur Verwendung als Verlängerungskabel für Solarmodule (nicht Gegenstand dieser    vZTA-Entscheidung), - in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von mehr als 1000 V, mit Kupferleitern, nicht von der TARIC-Unterposition 8544 6010 10 erfasst" einzureihen.

DEBTI26914/25-18544601090

Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Solarkabel", - mit einer Länge von ca. 50 m, - bestehend aus einem einzeln isolierten, verzinnten Kupferleiter aus mehreren    Leitereinzeldrähten in einem gemeinsamen Kabelmantel, - ohne Anschlussstücke, - für eine Nennspannung von bis zu 1,5 kVDC, - zur Verwendung in Photovoltaik-Anlagen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), - in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von mehr als 1000 V, mit Kupferleitern, nicht von der TARIC-Unterposition 8544 6010 10 erfasst" einzureihen.

DEBTI51368/23-18544601010

Dreiteiliges Anschlussset für Solarmodule, im Wesentlichen bestehend aus - zwei isolierten elektrischen Kabeln aus Kupferleitern mit einer Länge von ca. 127 cm, an einem Ende   jeweils mit einem gerätespezifischen einpoligen Anschlussstück (Stecker bzw. Buchse), an den anderen   Enden jeweils mit einem Gehäuse (sog. "Anschlussdose") aus Kunststoff mit einem Lötdepot und   einer Bypassdiode sowie einem separaten rechteckigen Kunststoffgehäuse mit elektrischen Kontakten   und einer Bypassdiode ausgestattet, - mit einer Stromstärke zwischen 20 A und 30 A, - für eine Nennspannung bis 1500 Volt, - zur Verwendung in Photovoltaiksystemen. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von mehr als 1000 Volt, mit Kupferleitern, speziell konzipierter Verbindungskasten für Solarstromsystem, als 3-Teil-System mit einem Kunststoffgehäuse mit 1 oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 Dioden und 2 Kunststoffgehäusen mit isolierten Kupferkabeln mit Anschlussstücken, mit einem Diodenrichtstrom von 3 A oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 A, mit einer Kabellänge von nicht mehr als 1500 mm, mit einer maximalen Nennspannung von 1500 Volt" einzureihen.

DEBTI4620/24-18544601090

Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Verlängerungsleitung für Solarmodule", - bestehend aus zwei Kabeln aus ummantelten, verzinnten Kupferleitern, mit einer Länge von jeweils ca. 5 m, - an beiden Enden mit einem MC4-Steckverbinder ausgestattet, - für eine Nennspannung von max. 1500 Volt, - zur Verwendung als Verlängerungskabel für Solarmodule (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von mehr als 1000 V, mit Kupferleitern, nicht von der TARIC-Unterposition 8544 6010 10 erfasst" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI