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11 Ergebnisse für "8549"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

711200000080Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art, ausgenommen Waren der Position 85498%
700100000080Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas der Position 8549; Glasmasse8%
700100100080Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas6%
700100910010Glasmasse6%
700100910080optisches Glas6%
700100990080anderes6%
711230000080Aschen, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend6%
711291000010andere6%
711292000080von Platin, einschließlich Platinplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)6%
711291000080von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)6%
711299000080andere6%
DEM/8549/07-18481900090

Gehäuse - aus unedlem Metall, ringähnliche Form mit Zentrierösen und hebelartiger Vorrichtung, Flanschanschluss PN 6, PN 10, PN 16, nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigt, - zur Montage in Absperrklappen als form- und funktionsspezifisches Bauelement. "Teil, erkennbar ausschließlich für Absperrklappen bestimmt, nicht für bestimmte Luftfahr- zeuge - Gehäuse"

DE12854/13-16404199000

Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Art. 85496 (blau) + 85497 (braun)", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil aus Spinnstoff, - auf das Oberteil ist an der Einschlupföffnung ein Streifen aus Spinnstoff als Verstärkungsteil aufgesetzt, - mit Zierschleife auf dem Vorderblatt "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen 6404 1100 bis 6404 1910 genannt"

DE4131/13-18716800000

Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, sog. Sackkarre (SN 8549), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - bestehend aus einer Aluminiumkonstruktion mit zwei Rädern, - - mit den Abmessungen (L x B x H): 80 cm x 48,5 cm x 5,7 cm, - - mit einem in der Höhe verstellbaren Griff, - mit einem Raddurchmesser von 17,4 cm und einer maximalen Belastbarkeit von 90 kg, - - mit einer klappbaren Ladefläche in den Abmessungen (L x B): 48,5 cm x 35 cm, - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)"

DEF/2862/04-161103091

Weste für Männer, sog. Warnweste Art. 854978, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, signalfarbenen (orange) Gewirken aus lt. Etikett 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: 68 cm), - ärmellos; ungefüttert, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit einem Klettverschluß von links über rechts geschlossen wird (Männerkleidung), - im Vorder- und Rückenteil mit aufgenähten, 5 cm breiten, reflektierenden Streifen, - alle Ränder sind mit Gewirkestreifen eingefaßt, - aufgrund der Farbe und der reflektierenden Streifen wird die Ware als Warnschutzkleidung getragen; stellt sich aufgrund der Ausstattung und Materialbeschaffenheit als Weste der Pos. 6110 dar (damit keine Ware der Pos. 6307).

DE12754/14-142021299

Handkofferähnliches Behältnis, sog. LU SOFTBAG 3 KLEIN (Reisetasche), Artikel 77 49 8 549 323, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite flächenmäßig überwiegend (charakterbestimmend) aus Spinnstoffen, - - am Deckelteil, den Seitenteilen und etwa der Hälfte des Rückenteils, - am Bodenteil (sog. Bodenwanne) und etwa der Hälfte der Rückseite mit einer Außenseite aus Kunststofffolie auf einer Unterlage aus Spinnstoffen; formgebend mit Schaumkunststoff verstärkt, - oben mit einem angenähten Handtragegriff, - mit angenähten Schnallen zur Befestigung am Heckträger eines Motorrads, - mit einem Deckelfach mit Reißverschluss, - an der Vorderseite und den Seiten jeweils mit einem Reißverschlussfach, - Hauptfach: - - mit einem umlaufenden Reißverschluss zu erweitern, - - mit einem integrierten Beutel mit einem Rollverschluss, - - ohne Inneneinteilung, - kastenförmig und formstabil, - in den Abmessungen: ca. 31 cm (Höhe) x 40 cm (Breite) x 33 cm (Tiefe), - laut Antrag mit beiliegenden, sog. Anbindungsgurten, einem Schultertragegurt und einer Betriebsanleitung. "Handkofferähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Spinnstoffen"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI