DE7848/17-186071910
Gummikörper / Gummielement mit Strombrücke, Fotos siehe Anlage,
- Quader, an fünf Seiten konkav, aus laut Antrag Kautschuk,
- mittig mit einer sog. Strombrücke (Durchmesser ca. 20 mm) bestehend aus einem Geflecht
und einer Litze aus einer laut Antrag Kupfer-Zinn-Legierung,
- wird in gummigefederten Schienenrädern zwischen der Radscheibe (Radnabe) und dem
stählernen Radreifen eingesetzt,
- dient dort
- - aufgrund des Kautschukanteils als elastisches Dämpfungselement, um Stöße und sonstige
Schwingungsübertragungen, verursacht durch Unebenheiten des Gleises, bereits am
Schienenrad abzufangen und so den Verschleiß nachfolgender Komponenten zu
reduzieren sowie der Lärmeindämmung,
- - mit Hilfe der Strombrücke der Erdung des Triebwagens oder des Waggons und dem
Ausgleich bzw. der Ableitung von statischen Ladungen,
- jeweils fünf Gummikörper mit Strombrücke werden zusammen mit 23 Gummikörpern ohne
Strombrücke (nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) in einem Schienenrad
verbaut,
- keine Einreihung in die Position 4016 als Ware aus Weichkautschuk, da die Strombrücke
aus unedlem Metall wertmäßig überwiegt und sie eine wesentliche Funktion des sog.
Gummielement übernimmt; das Gummielement verliert dadurch den Charakter einer
Kautschkware.
"Teil (Gummielement mit Strombrücke) von Schienenfahrzeugen, Teil von Rädern"