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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI26170/22-186079190

Teil eines Schienenfahrzeugs, sog. Pultplatte, Foto siehe Anlage, - nahezu rechteckige Platte aus laut ergänzenden Angaben Aluminium (AW-5754 AIMg3), - mit den Abmessungen von ca. 40,8 cm x 39,5 cm, - mit spezifischen, kreisrunden und rechteckigen Lochungen und mittig mit einer Aussparung mit   spezieller Kontur, - mit Bezeichnungen für Schalter, Instrumente und Anzeigen versehen, - mit eingepressten Schrauben auf der Unterseite, die laut ergänzenden Angaben dem   Potentialausgleich dienen, - stellt sich als Teil eines Zugführer-Pults einer Lokomotive dar, welche als Abdeckplatte darunter   befindliche Hohlräume und Geräte verdeckt und als Träger von Schaltern, Instrumenten und   Anzeigen dient, - keine Einreihung als Schild in die Position 8310, da es sich nicht um eine Platte handelt, welche   einfach auf das fertige Zugführer-Pult (durchgehende Platte) mit schon eingebauten Schaltern,    Instrumenten und Anzeigen aufgelegt und verschraubt wird und rein der Bezeichnung der   durchragenden Schalter, Instrumente und Anzeigen dient und aufgrund der eingepressten   Schrauben, die dem Potentialausgleich dienen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für   Schienenfahrzeuge des Kapitels 86 bestimmt. ''Teil (Pultplatte) von Schienenfahrzeugen, von Lokomotiven''

DEBTI24161/21-18607919000

Teil eines Schienenfahrzeugs, sog. Hutze,  - in Form eines rahmenartigen Anbauelements aus einer Aluminiumlegierung, - mit einem rechteckigem Grundriss (Abmessungen L x B x H: ca. 680 mm x ca. 515 mm x   ca. 52 mm) und umlaufender Montageleiste mit Bohrungen, - konzipiert als Gehäusekomponente für eine Kühlvorrichtung für eine (laut ergänzenden   Angaben des Antragstellers) Lokomotive, - zur Verwendung als Sicherheitsschutz, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für   Schienenfahrzeuge des Kapitels 86 bestimmt. "Teil (Hutze), erkennbar für Schienenfahrzeuge der Position 8601 (Lokomotiven)“

DEBTI15883/25-18607199000

Teile von Schienenfahrzeugen, sog. Drehmomentstützen, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigte Erzeugnisse, - in unterschiedlichen Formen, je nach Art des Schienenfahrzeugs (u.a. Straßenbahn,    Reisezug, Hochgeschwindigkeitszug, Personenwagen, Lokomotive), - hauptsächlich aus unedlem Metall gefertigt, - - mit Sphärolagern, Stützlagern oder anderen Elementen aus Kautschuk, - werden laut ergänzenden Angaben als sog. Drehmomentstützen im Drehgestell   eines Schienenfahrzeugs verbaut, - dienen zur Befestigung des Bahngetriebes im Drehgestell, zum Ausgleich der    Federwege sowie zur Schwingungsdämpfung, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für   Schienenfahrzeuge des Kapitels 86 bestimmt. "Teile von Schienenfahrzeugen, Teile von Drehgestellen (Drehmomentstützen)“

DEBTI51688/24-186071990

Teil von Schienenfahrzeugen, sog. Zwischenstück, Foto siehe Anlage,  - nahezu radähnliches Erzeugnis aus laut Antrag Stahl und Kautschuk, - mit einem Durchmesser von ca. 280 mm und einer Höhe von ca. 36 mm,  - beidseitig mit mehreren Bohrungen mit Gewinde (M12) versehen, - laut Antrag unfertig (wird noch geringfügig mechanisch bearbeitet, weist jedoch im vorliegenden     Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - dient laut Antrag als elastisches Element zur Drehmomentübertragung und Dämpfung am     Antriebsgestell in Schienenfahrzeugen,  - keine Einreihung in die Position 4016 als „Andere Ware aus Kautschuk“, da sich die Ware    aufgrund des Umfangs des Kautschuks und der Funktionsweise nicht als     Schwingungstilger aus charakterbestimmenden Kautschuk darstellt.   "Teil von Schienenfahrzeugen, Teil von Drehgestellen"

DEBTI29800/24-186071990

Teil von Schienenfahrzeugen, sog. Querspiegelbegrenzungsrolle, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - laut technischer Zeichnung und ergänzenden Angaben: - - aus unedlem Metall und Kunststoff gefertigt, - - mit einem Rollendurchmesser von 56 mm, - im Wesentlichen bestehend aus einem quadratischen Gehäuse mit Montagebohrungen,   das mit einer beweglichen Kunststoffrolle versehen ist, - wird laut ergänzenden Angaben als sog. Querspiegelbegrenzungsrolle im Drehgestell   eines Schienenfahrzeugs verbaut und dient dazu, den Wagenkasten innerhalb seines   sog. Lichtraumprofils zu halten, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für   Schienenfahrzeuge des Kapitels 86 bestimmt. "Teil von Schienenfahrzeugen, Teil von Drehgestellen (Querspiegelbegrenzungsrolle)“

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI