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AT2016/0005758701909000

Motorisierte Zugmaschine mit einem 36 VDC Elektromotor, zum Ziehen von Flugzeugen bis 6804 kg auf Flughäfen. Das Fahrzeug (Abmessungen LxBxH: ca. 3,3 x 0,8 x 1,3 m), bestehend aus: - einer Metallplattform mit 4 Rädern auf der eine handbetriebene Zugwinde montiert ist, - einer offenen Fahrerplattform mit Lenkrad und Bedienhebeln, - einer Hebevorrichtung mit Hydraulikpumpe (die manuell vom Fahrerstand bedient wird). Mit der Winde wird das Bugrad eines Flugzeuges manuell auf die Hebevorrichtung gezogen. Mittels der Handpumpe wird das Bugrad angehoben. Danach kann das Flugzeug am Flughafen transportiert werden. (Abbildung siehe Anlage)

DE22963/12-187019090

Zugmaschine, sog. "vierrädriges Fahrzeug, Zugmaschine, Online 'X6.5'", Foto siehe Anlage, - offenes Fahrzeug in Form eines vierradgetriebenen Geländefahrzeuges, - lt. Antrag / Datenblatt / technischem Gutachten mit - - den Abmessungen von 2200 mm x 1280 mm x 1250 mm, - - einer Höchstgeschwindigkeit von 85 km/h, - - einem Eigengewicht von 332 kg, - - einem einzigen Sitz für den Fahrer, - - einer Lenkvorrichtung (Ackermann-Prinzip) in Form eines Motorradlenkers mit montierten Kontrolleinrichtungen, - - einem Bremssystem an allen Rädern, - - einem Automatikgetriebe und einem Rückwärtsgang, - - einem speziellen Motor (565 cm³) für schwer zugängliches Gelände mit ausreichender Zugkraft bei niedriger Drehzahl, - - Wellen zur Kraftübertragung auf die Räder, - - stark profilierten Reifen, - - einer Anhängevorrichtung, - - einer Abschleppkapazität von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichtes (704 kg), - aufgrund der technischen Merkmale zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten konzipiert. "Zugmaschine (Quad), nicht von den Unterpositionen 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper"

DE14837/12-18701909000

Zugmaschine, sog. Schwerlast-Zugmaschine HZ 46.40 / 49 W 8x8, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge oder Lasten gebaut, - vierachsige Zugmaschine mit einer Länge von ca. 11,4 m, einer Breite von ca. 2,8 m und einer Höhe von ca. 3,8 m, - mit einem 780 PS starken V-16 Motor, - mit einem Gesamtgewicht von ca. 70 Tonnen und einer Zugkraft von ca. 400 Tonnen, - mit einer im Verhältnis zu den Abmessungen des Fahrzeuges und der Leistungskraft des Motors kleinen Ladefläche, - - sie dient zur Aufnahme von Ballast (z.B. Zementblöcken) um die Bodenhaftung der Antriebsräder zu verstärken und somit die Zugkraft des Fahrzeugs zu erhöhen (Belastungsbrücke), - keine Sattel-Straßenzugmaschine der Unterposition 8701 20, da nicht für den Gebrauch auf Straßen zum Transport von Frachtgut über erhebliche Entfernungen bestimmt, - kein Sammlungsstück der Position 9705, da das Fahrzeug nicht selten ist (beide gebauten Exemplare dieses Modells existieren noch) und es auch keine technischen Besonderheiten oder gravierende technische Entwicklungsschritte aufweist. "Zugmaschine, kein Einachsschlepper, keine Sattel-Straßenzugmaschine, kein Acker- oder Forstschlepper"

DE28/12-187019090

Zugmaschine, sog. Geländefahrzeug, Foto siehe Anlage, - offenes Fahrzeug in Form eines vierradgetriebenen Geländefahrzeuges, - aufgrund der technisches Merkmale zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut, - ohne spezielle Ausstattungsmerkmale für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Nutzung, somit kein Acker- oder Forstschlepper im Sinne der Unterpositionen 8701 9011 bis 8701 9050. "Zugmaschine (Quad), nicht von den Unterpositionen 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper"

DE12587/12-18701909000

Zugmaschine, sog. Sportsman 800 EFI, Foto siehe Anlage, - offenes Fahrzeug in Form eines vierradgetriebenen Geländefahrzeuges, - lt. Antrag / Datenblatt / technischem Gutachten mit - - einem Eigengewicht von 347 kg, - - einem einzigen Sitz für den Fahrer, - - einer Lenkvorrichtung (Ackermann-Prinzip) in Form eines Motorradlenkers, mit montierten Kontrolleinrichtungen, - - einem Bremssystem an allen Rädern, - - einem Automatikgetriebe und einem Rückwärtsgang, - - einem speziellen Motor für schwer zugängliches Gelände mit ausreichender Zugkraft bei niedriger Drehzahl, - - Wellen zur Kraftübertragung auf die Räder, - - stark profilierten Reifen, - - einer Anhängevorrichtung, - - einer Abschleppkapazität von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichtes (850 kg), - aufgrund der technischen Merkmale zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten konzipiert. "Zugmaschine (Quad), nicht von den Unterpositionen 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI