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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

870193900080andere6%
ATBTI2025000732-DEC8701931000

Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 962,6 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einen Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2025000737-DEC8701931000

Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 800 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2025000738-DEC8701931000

Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 962,6 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI44422/25-18708939000

Schaltkupplung, sog. Kupplungssatz mit Zweimassenschwungrad, Foto siehe Anlage, - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, noch nicht zusammengesetzten Reibungskupplung,   bestehend aus: - einem Zweimassenschwungrad mit Anlasserzahnkranz, - einer Kupplungsdruckplatte mit Kupplungsdeckel, - einer Kupplungsscheibe mit Reibbelag, - einer Ausrückgabel, - einem Ausrücker und sechs Schrauben, - im Wesentlichen aus Stahl und Verbundwerkstoffen aus Graphit (Kupplungsscheibe) hergestellt, - laut Antrag nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird im Antriebsstrang von Personenkraftwagen als lösbares Bindeglied zwischen Motor und   Wechselgetriebe verbaut, - dient gemeinsam der Übertragung des Motordrehmoments auf das Getriebe und     trennt oder verbindet den Kraftfluss zwischen Motor und Getriebe, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Gestaltung und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich    für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Schaltkupplung) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht für die industrielle Montage"

DEBTI19684/25-18708939000

Nachstellvorrichtung für Kupplungen, sog. automatische Kupplungsnachstellung, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, aus mehreren Komponenten    bestehendes Erzeugnis, - noch nicht zusammengesetzt, - bestehend aus: - - einem runden Nachstellkörper mit Zahnsegment, - - - laut Antrag mit den Abmessungen von 79 mm x 105 mm, - - - dient zur stufenweisen Nachstellung des Kupplungsseils, - - zwei Clips/Ringe, - - - laut Antrag mit einem Außendurchmesser von 25,3 mm und einem          Innendurchmesser von 16,3 mm, - - - dienen als Lager-/Führungsringe für den Seilzug der Kupplung, - - einer Feder/Doppelzugfeder mit 2 runden Ösen, - - - sorgt u. a. dafür, dass das Rasten des Zahnrads korrekt funktioniert, - - einer Seilführung zur Führung des Kupplungsseils, - - - laut Antrag mit einer Länge von 25,5 mm und einem Durchmesser von 11,5 mm, - wird laut Antrag zwischen Kupplungspedal (Pedalblock) und Kupplungshebel an einem   Personenkraftwagen montiert, - dient der automatischen Kompensation des Verschleißes von Kupplungsscheibe und     Druckplatte, um dauerhaft einen gleichbleibenden Pedalweg sowie eine zuverlässige     Trennung der Kupplung zu gewährleisten, - laut ergänzenden Angaben nicht für die industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar    hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Nachstellvorrichtung), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI